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Leserbriefe

Gezielte Fehlinformation der Behörden zur Arbeitsintegration der Migranten aus dem Asylbereich

Am 3. Mai berichtete das Schweizer Fernsehen über die offenbar nicht allzu erfolgreichen Arbeitsintegrationsmassnahmen für Asylsuchende. So sind trotz behördlichen Projekten nur ganz wenige Migranten bereit, in der Landwirtschaft oder auf dem Bau längerfristig zu arbeiten. Auch hier versucht der Bund und in dessen Fahrwasser die Kantone und Gemeinden der Bevölkerung glauben zu machen, dass mit genügend Geld und Projekten eine Arbeitsintegration der Migranten möglich sei.

Wie ich von langjährigen im Asyl- und Migrationsbereich arbeitenden kantonalen Angestellten erfahren konnte, ist es für diese keineswegs erstaunlich, dass die Arbeitsintegration von Asylsuchenden oder anderen Personen des Asylbereichs nur in wenigen Fällen funktioniert. Deren Erfahrungen zeigen, dass die kulturellen Unterschiede und insbesondere das Staatsverständnis der heutigen Zuwanderer zu gross sind für eine nachhaltige Arbeitsintegration. So verstehen viele Personen des Asylbereichs nicht, und dies entgegen anderslautenden Behauptungen von vielen Sozialwissenschaftlern, weshalb man arbeiten soll, wenn doch der Staat für die Lebenshaltungskosten aufkommt. Jene, die vorgeben arbeiten zu wollen, stellen dann auch vielfach Forderungen in Bezug auf Gehalt und Arbeitszeit, d.h. sie wären zwar bereit zu arbeiten, wenn Lohn und Tätigkeit dem Durchschnitt der Schweizer Bevölkerung entspricht, sie wünschen sich Bürojobs und ein möglichst hohes Salär – trotz fehlender Sprachkenntnisse und Ausbildung – ansonsten würde sich arbeiten jedoch nicht lohnen. Gegenüber ihren Sozialbetreuern wird solches jedoch nicht erwähnt, sondern da heisst es, dass die Arbeit zu streng, die Arbeitstage zu lang, der Verdienst zu niedrig wäre oder der Arbeitgeber sie ganz allgemein benachteiligen würde. Dass die Aussagen der Beamten zutreffen, beweist die Statistik des SEM; von allen Asylsuchenden in der Schweiz arbeiteten am 31.12.2015 lediglich 1.1 %, von den vorläufig Aufgenommenen, welche sich also schon seit Jahren in der Schweiz aufhalten, nicht einmal 30 % und lediglich knapp über 20 % der Flüchtlinge; beide letzteren werden für immer in der Schweiz bleiben. Der Rest bezieht für den Lebensunterhalt, die Wohnung und die Gesundheitskosten Geld vom Staat.

Und noch etwas, entgegen der immer wieder vorgebrachten Behauptung asylnaher Kreise: alle asylsuchenden Personen dürfen nach 3 Monaten in der Schweiz arbeiten, sofern sie denn überhaupt wollen. Der Bevölkerung wird, wie auch in Bezug auf die anstehende Asylgesetzrevision, über die tatsächlichen Ausreisen nach Abschluss der Asylverfahren und das Schengen/Dublin-Abkommen, von allen Seiten Sand in die Augen gestreut. Ich erachte diese bewusste Fehlinformation zur Kaschierung der für die Sozialwerke enorm gefährlichen Entwicklung seitens der Behörden, auch der hiesigen, aber ebenso der eigentlich der Objektivität verpflichteten Medien, äusserst bedenklich! Die Sozialkosten werden zur Zeitbombe. Dies auch im Wissen, welche grosse Anzahl von jungen männlichen Flüchtlingen immer noch über die angeblich geschlossene Westbalkanroute nach Europa kommen. Jede Nacht gelangen noch hunderte, vorwiegend junge Männer aus dem Iran und Irak, Pakistan, Bangladesch und Marokko, durch die Drahtzäune der ungarischen-serbischen Grenze nach Ungarn. Obwohl sie schon in Griechenland, Mazedonien, Serbien und anschliessend in Ungarn in einem sicheren Land wären, zieht es sie weiter in wirtschaftlich besser stehende Länder wie Deutschland, Schweden oder auch die Schweiz. Ihr Motiv ist klar!

Ich bin gespannt, was sich diesbezüglich diesen Sommer im Tessin und in Graubünden abspielen wird. Wenn, wie letzten Sommer in Ungarn, jede Nacht bis zu fünftausend Migranten die Grenze überschreiten, wird nicht nur die Frage nach Unterkünften im Vordergrund stehen.

Mit der Asylgesetzrevision (Art. 95b) schleicht sich das Enteignungsrecht ein. Auch der Hauseigentümerverband (HEV) hat gemerkt, was auf dem Spiel steht! In Graubünden und dem Tessin hätte es ja genügend leerstehende Zweitwohnungen,…

Wehret den Anfängen, darum NEIN zur von Bundesrätin Sommaruga vorgeschlagenen Asylgesetzrevision.

Roland Grigioni, Gemeindertatskandidat SVP Chur

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