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16 Millionen für Graubünden

 Am 1. Januar 2008 ist das Infrastrukturfondsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz sah ursprünglich vor, in den nächsten Jahren für den Agglomerationsverkehr und die Nationalstrassen in den nächsten 20 Jahren zwanzig Milliarden Franken zur Verfügung zu stellen. Auf Antrag von Ständerat Christoffel Brändli wurde das Gesetz mit einer Position von 800 Mio Franken für die Substanzerhaltung der Strassen in Bergregionen und Randgebieten ergänzt. Aus diesem Titel wurde dem Kanton Graubünden im ersten Jahr 16 Millionen Franken zugeteilt. Die Beitragszahlung wird jährlich der Teuerung angepasst. Sie ist auf 20 Jahre gesichert. Zusammen mit der Kompensation aus der LSVA stehen damit dem Kanton Graubünden jährlich fast 30 Millionen Franken zusätzlich für die dringend notwendigen Arbeiten an unserem Strassennetz zur Verfügung.

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