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Auftrag Nigg betreffend Verbesserung des Steuerklimas für juristische Personen

Während der Kanton Graubünden über Jahre grosse Finanzüberschüsse erzielt und bereits über 1 Milliarde Reserve gebildet hat, zeichnet sich auf wirtschaftlicher Ebene eine sehr unerfreuliche Entwicklung ab. Neuere Untersuchungen zeigen, dass Graubünden von allen Schweizer Kantonen in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit zu den vier schwächsten Kantonen gehört.

Graubünden, als flächenmässig grösster Kanton, ist geprägt durch die Lage mitten in den Alpen. Erreichbarkeit und Einzugsgebiet sind dadurch eingeschränkt. Die hohe Abhängigkeit vom Tourismus drückt auf die Dynamik und Diversifikation. Ein unterdurchschnittlicher Wert für Innovation belastet ebenfalls. Positiv zur Wettbewerbsfähigkeit tragen hingegen der Finanzspielraum, die Finanzeffizienz, sowie das Kostenumfeld bei.

Entscheidend für eine positive Wirtschaftsentwicklung ist neben anderen wichtigen Faktoren wie Lebensqualität, Lebenshaltungskosten insbesondere für Wohnen und die Verfügbarkeit von gut bezahlten und attraktiven Arbeitsplätzen etc., ein attraktives Steuerklima. Dies zieht neue Firmen an und erhöht die Investitionsmöglichkeit der bestehenden Firmen. Es ist nicht zuletzt als Folge der Abstimmung über die Zweitwohnungsinitiative dringend, dass der Kanton nun Wirtschaftswachstum fördert, indem er die Rahmenbedingungen für Firmen verbessert und die Steuerbelastung so festlegt, dass Firmen in grösserem Umfang investieren und somit neue Arbeitsplätze generieren können.

Der Zürcher Steuerbelastungsmonitor 2011 zeigt auf, dass der Kanton Graubünden im nationalen Vergleich bei der Besteuerung von juristischen Personen in der zweiten Hälfte rangiert ist. Viele vergleichbare Gebirgskantone sind vor uns platziert. Aufgrund des guten Finanzspielraums des Kantons GR ist die steuerliche Rahmenbedingung für juristische Personen deshalb zu verbessern. Die Kapitalsteuer soll aufgrund der besonderen Unternehmensstruktur in Graubünden nicht verändert werden.

Wir fordern folgende Änderung des Steuergesetzes:

Artikel 87, Absatz 1: Die Gewinnsteuer beträgt 4.5 Prozent (bisher 5.5 Prozent)

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