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Des Schweizers Kampf mit dem Wahlzettel von Viktor Nell

28. März 2011 veranstaltete Radio-Eviva eine Bevölkerungs-Umfrage im Sendegebiet der Zentralschweiz über unser Wahlverfahren. Ergebnis: Lediglich ein paar ältere Stimmbürger wussten im Detail noch Bescheid wie richtig gewählt wird! Der Staatskundeunterricht in der Schule sollte intensiviert werden. In einer Basisdemokratie wie der Schweiz ist es fatal, genau dieses Fach zu vernachlässigen. Am 23. Oktober 2011 wählen die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ein neues Parlament. Wer wählt, der zählt. Doch wer darf wählen, wie wird eigentlich gewählt? Welche Rolle spielt der Listenplatz? Jede Stimme für einen Kandidaten zählt, ganz gleich, ob sein Name weit oben auf der Liste steht oder ganz unten.

Einige wichtige Hinweise für die Nationalratswahl:

– In den Wahlunterlagen finden Sie vorgedruckte Parteilisten und leere Wahlzettel

– Wenn Sie einen leeren Wahlzettel benutzen wollen, ist es sehr wichtig, dass Sie die entsprechende Listen-Nummer und die Parteibezeichnung oben auf den Wahlzettel schreiben

– Sie müssen mindestens einen gültigen Personennamen auf die Liste setzen

– Die verbleibend leeren Linien zählen nun für diese Partei

– Sie können die Wahlchancen Ihrer Kandidat-In erhöhen, indem Sie den Namen kumulieren, das heisst, Sie setzen diesen maximal zweimal auf die Liste

 – Wenn Ihnen jemand nicht passt auf einer gedruckten Parteiliste, können Sie darauf Namen streichen und durch andere Kandidaten einer beliebigen Partei ersetzen

– Wenn Sie einen Namen verdoppeln (kumulieren) oder aus einer anderen Liste übernehmen (panaschieren) möchten, müssen Sie bedenken: Am Schluss dürfen nicht mehr Nahmen auf der Liste stehen, als Ihr Kanton Sitze im Nationalrat hat (z.B. Kt. Graubünden 5) und kein Name darf mehr als zweimal vorkommen

– Wählbar ist eine Person nur dann, wenn sie auf einer offiziellen Wahlliste aufgeführt ist. Sie können also nicht irgendeine Person auf den Wahlzettel schreiben

– Viele Listen sind mit so genannten Listenverbindungen verbunden. Somit gehen keine Stimmen verloren, auch wenn kein Kandidat auf der eingelegten Liste gewählt wird. Alle Stimmen dieser Listen werden zusammengezählt und können so noch ein Restmandat holen.

– Legen Sie EINEN Wahlzettel in das Couvert, sonst ist Ihre Stimmabgabe ungültig.

– Nicht vergessen: Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis und legen Sie diesen bei.

 Viktor Nell Mitglied SVP International, Kandidat Nationalrat Kt. Zürich

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