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Die Delegierten der SVP Gaubünden sagen einstimmig NEIN zum Energiegesetz (EnG).

Anlässlich ihrer Delegiertenversammlung vom Donnerstag, 30. März 2017, beschlossen die Delegierten der SVP Graubünden einstimmig die NEIN-Parole zum Energiegesetz (EnG) vom 30.09.2016. Die Vorlage gelangt am 21. Mai 2017 zur Abstimmung. Die sehr gut besuchte SVP-Delegiertenversammlung im Schulheim Scharans in Scharans wurde von Parteipräsident und Nationalrat Heinz Brand gleitet.

Nach dem Absingen der Nationalhymne begrüsste Parteipräsident Heinz Brand die sehr zahlreich erschienen Delegierten und Gäste und dankte Christophe Sambalé für die gewährte Gastfreundschaft. Für das Hauptgeschäft, die Information über das und die Parolenfassung zum Energiegesetz, wurde Nationalrat Hansjörg Knecht, Leibstadt (AG), Mitglied der nationalrätlichen Umwelt, Raumplanung und Energiekommission (UREK), eingeladen.
Vor Inangriffnahme der Sachgeschäfte begrüsste der neugewählte Präsident der SVP-Viamala, Daniel Walti, die anwesenden im Namen seiner Sektion und orientierte über die politische Vertretung seiner Sektion in den regionalen Gremien.
NR Hansjörg Knecht hielt einleitend fest, dass die SVP als einzige Partei das Referendum gegen das neue Energiegesetz mit der geplanten planwirtschaftlichen Energieversorgung und dem damit verbundenen riesigen Verwaltungsapparat ergriffen hat. Als Unternehmer und Bürger sei er mehr als froh darum. Von Beginn weg habe die Energiestrategie 2050 als Grundlage der neuen Energiepolitik auf teure Subventionen, Verbote und Regulierungen gesetzt. Mit dem neuen Gesetz werden die Kosten und die Bürokratie massiv zunehmen. Um auch in Zukunft eine sichere und kostengünstige Energieversorgung zu gewährleisten brauche es stattdessen den bisher bewährten Strommix aus Wasserkraft und Kernkraft. Der Anteil der Wasserkraft betrage rund 60%, der Anteil Kernenergie knapp 40 % wogegen Sonne- und Windenergie nicht einmal 2 % ausmachen. Das neue Gesetz verlange unter anderem, dass bis 2035 pro Person 43 % weniger Energie und 13 % weniger Strom gegenüber heute verbraucht werde, was in etwa dem Verbrauch von 1966 entspreche. Er hielt sodann fest, dass gegenüber den Stimmberechtigten nicht ehrlich kommuniziert werde, zumal mit der jetzt zur Abstimmung gelangenden Vorlage die Ziele bereits beschlossen jedoch die erforderlichen Massnahmen wie etwas die Finanzierung dazu bewusst verschwiegen werden. Nach Annahme des Energiegesetzes können Bundesrat und Parlament quasi hindernisfrei die erforderlichen Massnahmen, darunter die weitere Verteuerung von Benzin, Heizöl und Strom oder Verbot von Ölheizungen usw. durchsetzen, um die beschlossenen Ziele zu erreichen.  NR Knecht wiederholte, dass die vorgesehene Energiestrategie 2050 gegen 200 Mia. Franken kosten und dass dies einen 4-köpfigen Haushalt rund Fr. 3’200.— pro Jahr zusätzlich kosten werde. Leidtragende dieser Energiestrategie seien Private und die KMUs, die diese Kosten schlussendlich zu tragen hätten. NR Hansjörg Knecht plädierte daher für eine konsequente Ablehnung des vorgelegten Energiegesetzes. Nach der Diskussion beschlossen die Delegierten einstimmig die NEIN-Parole zur Energiegesetzvorlage.

Unter Traktandum 4 orientiert Marlies Klesse als Mitinintiantin über den Stand der Doppelinitiative „Gute Schule Graubünden“. Sie hält fest, dass die Initiativen zustande gekommen sind und inzwischen bei der Standeskanzlei eingereicht wurden. Mittlerweile ist der Lehrplan 21 per Verordnung des zuständigen Departements eingeführt worden, ohne dass sich die Stimmberechtigten dazu äussern konnten und dies obwohl die Stimmberechtigten Graubündens 2008 den Beitritt zum Harmos-Konkordat abgelehnt hatten. Die im Lehrplan 21 festgelegten Massnahmen, welche übrigens von der OECD länderübergreifend und somit auch kantonsübergreifend vorgegeben wurden und die vorgesehene Kompetenzregelung, wonach unter anderem die Schülerinnen und Schüler selbst festlegen sollen, was sie wie lernen wollen und der Lehrer nur noch als „Begleiter“ fungiere, sei ebenso abzulehnen wie der geplante Vierjahres-Zyklus anstelle von stufengerechten Klasseneinteilungen.

Die Initiative wolle nicht überall in die schulischen Belange dreinreden, jedoch sollen wichtige schulische Änderungen dem Parlament und allenfalls dem Volk vorgelegt und nicht einfach vom zuständigen Departement beschlossen werden können. Ziel müsse es bleiben, dass die Werte unseres Landes erhalten, der Lehrplan ideologiefrei gestaltet und der Lernstoff unseren wirtschaftlichen Bedürfnissen gerecht werde. Die heute geltenden Lernkompetenzen müssen beibehalten und wo sie bereits abgeschafft wurden wieder eingeführt werden.

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