Nein zu neuen Bestattungsgebühren in Chur
Medienmitteilung SVP Chur
Der Stadtrat von Chur will die geltenden Erlasse zum Bestattungs- und Friedhofwesen revidieren. Aus diesem Grund hat er die geltenden Erlasse überarbeitet und in die Vernehmlassung geschickt. Einer der zentralen Punkte dieser Revision ist, dass für verstorbene Personen mit letztem Wohnsitz in Chur für die Beerdigung Gebühren zu entrichten sind. Gemäss heutiger Regelung ist die Bestattung in Reihengräbern unentgeltlich. Dazu gehört auch die Benutzung der Aufbahrungsräume und der Kapelle. Der Stadtrat nennt als Grund insbesondere, dass die Stadt nicht ohne sachlich erklärbare Veranlassung auf Einnahmen verzichten soll.
Die SVP Chur hat sich im Rahmen der Vernehmlassung gegen die Einführung von neuen Gebühren und somit gegen die Aufhebung der unentgeltlichen Bestattung für Verstorbene mit Wohnsitz in Chur ausgesprochen. Der Vorstand könnte sich höchstens vorstellen, dass für die unentgeltliche Bestattung in Reihengräbern eine bestimmte minimale Wohnsitzdauer in der Stadt Chur (z.B. zwei oder fünf Jahre) vorgesehen wird.
Im Weiteren ist die SVP Chur dagegen, dass der Stadtrat im Friedhofreglement jede Einzelheit zu regeln versucht und dabei auch den Freiraum der Trauernden unverhältnismässig einzuschränken versucht.
So soll gemäss Reglementsentwurf des Stadtrates z.B. pro Grabstelle nur eine Einsteckvase möglich sein. Ebenso sollen nach Ansicht des Stadtrates auf dem Grabstein und der Grabfläche keine Fotografien angebracht werden oder auf einem Kindergrab sollen "das Gesamtbild störende Utensilien durch die zuständigen Stellen entfernt und entsorgt werden". Solche Eingriffe verletzen nach Ansicht der SVP Chur die Privatsphäre der Trauernden massiv. Die SVP Chur wehrt sich entschieden gegen solche städtischen Eingriffe.
Schweizerische Volkspartei (SVP) Chur