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Stellungnahme der SVP Graubünden: IV Sanierung – fragwürdige Finanzierung

Die SVP Graubünden kritisiert die fragwürdige Finanzierung der IV-Sanierung und macht konkrete Vorschläge, wie eine Sanierung der IV und die Sicherstellung der AHV ohne MWST-Erhöhung möglich ist.

 Die Befürworter machen es sich einfach: mit einer jährlichen Steuererhöhung von rund 1 Milliarde sowie einem weitern Darlehen aus der AHV von 5 Milliarden! wollen sie die Defizite der IV in den nächsten 7 Jahren decken. Es ist dies das alte Rezept: Man weicht einer Sanierung der IV aus und verlangt vom Steuerzahler, dass er die Löcher stopft. Seit vielen Jahren wiederholt sich dieses Spiel. Seit 1988 sind der IV über Erhöhung der Lohnprozente, über Abzweigung von Mitteln der Erwerbsersatzordnung sowie aus dem AHV-Fonds insgesamt rund 35 Milliarden zusätzlich zugeflossen. Trotzdem schreibt die IV weiterhin jährlich ein Defizit von 1-1,5 Milliarden Franken. Für die SVP ist es deshalb klar: So kann es nicht weiter gehen. Nur ein Nein am 27. September schafft den notwendigen Druck, die IV endlich auch ausgabenseitig zu sanieren. Dafür hat die SVP ein klares Konzept:

1. AHV und IV sind zu trennen. Es kann nicht weiter angehen, dass die IV zu Lasten der AHV ihre Fehlbeträge deckt

2. Die IV Schuld gegenüber der AHV ist ab sofort, nicht erst ab 2011, vom Bund zu verzinsen. Der AHV fliessen dadurch jährlich neu rund 400 Mio Franken zu.

3. Das vom Bundesrat vorgeschlagene erste Paket zur ausgabenseitigen Sanierung der IV ist umgehend umzusetzen. Das ergibt ein Sparvolumen von rund 500-600 Mio Franken.

4. Mit Dringlichkeitsrecht ist ein weiteres Paket aufzugleisen, das mindestens zusätzliche 500 Mio an Einsparungen bringt. Die SVP hat Möglichkeiten aufgezeigt, wo überall gespart werden kann, ohne die Renten der Schwerstbehinderten zu tangieren.

Liest man die Argumente der Befürworter, so versprechen auch sie, die Sanierung der IV mittels Ausgabenkürzungen sofort an die Hand zu nehmen. Für die Übergangszeit verlangen sie aber vom Steuerzahler und der IV nochmals die Bereitstellung von gegen 15 Milliarden Franken. Aufgrund der Geschichte ist klar, dass wenn diese Mittel zur Verfügung gestellt werden, der Druck auf eine rasche Sanierung der IV entfällt. Wenn es den Befürwortern nämlich ernst wäre mit dem Sanierungswillen, würden sie sich der SVP anschliessen und mithelfen, dass die oben erwähnten 4 Punkte bis spätestens Ende 2010 umgesetzt werden.

Der damit erreichbare Ausgleich in der IV-Rechnung wäre auch die Grundlage, um über zukünftige Prioritäten in der IV-Politik zu sprechen. Für die SVP ist klar, dass echt Behinderte Anspruch auf die bisherige Unterstützung haben müssen, ebenso klar ist aber, dass Missbräuche in der IV energischer bekämpft zu bekämpfen sind. Auch der Vollzug muss strenger werden – es kann nicht sein, dass die Rentnerzahlen, die sich seit dem Jahre 1990 fast verdoppelt haben, weiter im gleichen Schritt ansteigen. Auch der Rentenexport bedarf einer strengeren Ueberprüfung. Daran haben vor allem die Behinderten selbst das grösste Interesse. Sie sind es, die am meisten unter dem bisherigen Schlendrian leiden.

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