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Stellunnahme der SVP Graubünden zur Vernehmlassung BIG: Unternehmerische Freiheit stark eingeschränkt

Die SVP Graubünden verlangt eine Überarbeitung, Präzisierung und Ergänzung des vom Departement Trachsel präsentierten Gesetzesentwurf zur sozialen und beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung. Die SVP Graubünden begrüsst die Gesetzreform, weil das neue Konzept zur Behindertenintegration eine solche erfordert. Ziel der neuen Gesetzgebung soll eine leistungsorientierte finanzielle Abgeltung sowie die Gewährleistung der unternehmerischen Freiheit für die leistungserbringenden Betriebe sein. Damit kann eine historisch gewachsene und bis heute bewährte Struktur in der Versorgung des Kantons mit Arbeits- und Wohnplätzen aufrecht erhalten werden.

Die SVP Graubünden stellt jedoch fest, dass die unternehmerische Freiheit durch ein zu dominantes, ungerechtfertigtes Auftreten des Kantons stark eingeschränkt wird, was so nicht hingenommen werden kann, insbesondere wenn man sich vor Augen führt, dass die effektive Kostenübernahme der Leistungsträger durch den Kanton bei durchschnittlichen 35% liegt.

Ebenfalls bedauerlich ist, dass der Bereich der Kinderintegration im neuen BIG gänzlich ausgeblendet als auch keinerlei Lösungsansatz betreffend dem neuen Phänomen von Behinderten im Pensionsalter skizziert wird. Dazu kommt, dass die internationalen ICF-Regelungen (International Classification of Funtioning, Disability and Health) gar nicht erwähnt werden.

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