Wahlrecht im Kanton Schwyz widerspricht der Bundesverfassung
Die Bundesverfassung verlangt, dass bei Wahlen die Stimme jedes Wahlberechtigten ein ähnliches Gewicht hat. Eine Bestimmung der neuen Verfassung des Kantons Schwyz verletzt diesen Grundsatz; sie soll daher vom Bund nicht gewährleistet werden. Wenn Schwyz seine Verfassung nicht anpasst, so riskiert es, dass das Bundesgericht Beschwerden gegen die Durchführung von Wahlen gutheisst. In der Wintersession … Wahlrecht im Kanton Schwyz widerspricht der Bundesverfassung weiterlesen
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