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Wir sprachen einmal vom Wasserschloss Europa

Die Industrie der Wasserkraft wurde im Rahmen der Energiestrategie eindeutig und fahrlässig geschwächt. Die Wasserkraft ist die klimaschonendste Form der Stromproduktion. Sie bietet das sinnvollste Wachstumspotential unter den erneuerbaren Energien und wird trotzdem diskriminiert. Durch die einseitige, massive öffentliche Förderung der neuen erneuerbaren Energieträger (Wind- und Sonnenenergie) gerät die saubere, effiziente und umweltfreundliche Wasserkraftenergie ins Hintertreffen. Unser Bundesrat, die Verwaltung und die Politik hätten unsere wichtigste Elektrizitätsressource mit sinnvollen Rahmenbedingungen unterstützen müssen, da eine erhöhte Wasserkraftproduktion die wirksamste Klimapolitik ist.

Gefährliche Zurückhaltung bei Investitionen
Die Investitionen für die Erneuerung der Wasserkraftanlagen sind nach 2011 stark zurückgegangen. Mehrere Energiekonzerne mussten u. a. in den letzten Jahren Wertberichtigungen vornehmen und Beteiligungen verkaufen. Es gibt glücklicherweise auch Ausnahmen. Sehr erfreulich ist zum Beispiel die Gesamterneuerung der Wasserkraftwerkanlagen im Werte von 150 Mio. Fr. in Poschiavo (Robbia und Miralago). Für diese Projekte werden auch Investitionsbeiträge für Grosswasserkraftwerke bezogen. Abgesehen von wenigen Ausnahmen ist für die nahe Zukunft eine zurückhaltende Investitionstätigkeit im Wasserkraftsektor zu erwarten. Der Schweizerische Wasserwirtschaftsverband geht davon aus, dass nur die dringendst notwendigen Erneuerungsinvestitionen ausgelöst werden. Mittel- und langfristig führt diese Zurückhaltung zwangsläufig zu einem Substanzverlust der Schweizer Wasserkraftwerke. Ohne wertschöpfende Erneuerungen gibt es kein Wachstum, keine Entwicklung, keine neuen Arbeitsplätze, keine zusätzlichen Einnahmen, keine gute Ausgangslage für die Erneuerung der Konzessionen. Es ist klar, dass aufgrund der Diskriminierung des systemrelevanten Wasserkraftsektors auch die Regionen darunter leiden.

Selber entscheiden!
Der Kanton Graubünden erbringt mit 8000 GWh (Verbrauch GR 2000 GWh) einen beachtlichen Beitrag an die erneuerbare und umweltschonende Stromversorgung und Stabilisierung des Netzes. Es scheint selbstverständlich zu sein, dass die Gemeinden und der Kanton mit eigener Stromversorgung einen vernünftigen Spielraum in ihrer Energiepolitik bekommen müssen. In diesem Zusammenhang soll der Art. 10 des Energiegesetzes des Kantons Graubünden, welches die Elektroheizungen verbietet, gestrichen werden (bis vor wenigen Jahren haben die KW für diese Art des Heizens Kunden akquiriert). Artikel 10 geht gegen die umweltfreundliche Alternative der Elektroheizung (Verbrauch einheimischer Energie, kleinere Netzbelastung). Der Verzicht auf eine Elektroheizung, vor allem bei Zweitwohnungen die nur selten benutzt werden, ist nicht nur eine ökonomische Wertvernichtung und ein volkswirtschaftlicher Schaden, sondern auch energetisch unsinnig, weil auf diese Weise verhältnismässig viel graue Energie bei der Installation verbraucht wird. Die SVP kann unnötige Eingriffe in das Grundrecht der Eigentumsfreiheit nicht akzeptieren.

Livio Zanolari

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