„Die Härtefall-Klausel ist für Straftäter ziemlich hart“
Immer wieder wird der Durchsetzungsinitiative der SVP vorgeworfen, sie würde einen unangemessenen Automatismus schaffen, welcher die Interessenabwägung des Rechtsstaats verletze. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass diese Interessenabwägung auch in anderen Rechtsgebieten bereits heute nicht mehr vorgenommen wird. Auf gewisse Straftaten und Vergehen wird mit fest vorgegebenen Strafmassen reagiert. Beispielsweise im neuen Anti-Raser-Gesetz „Via secura“. Weshalb verzichtete man dort weitestgehend auf eine Interessenabwägung im Einzelfall und wollte Automatismen? Ganz einfach: Weil man eine härtere Bestrafung von Rasern wollte und eine abschreckende Gesetzgebung als Prävention. Warum sollte man kriminellen Ausländern nachsichtiger sein als bei Automobilisten, die zu schnell fahren? Die Durchsetzungsinitiative schafft klare Verhältnisse, jeder würde wissen, was ihm droht wenn er ein schweres Delikt oder wiederholt straffällig würde. Die drohende Ausschaffung hätte zudem eine massive präventive Wirkung, genau gleich wie im Strassenverkehr das „Via secura“. Deshalb ist das Gegenargument der „Interessenabwägung im Einzelfall“ in meinen Augen ein heuchlerisches Argument. Denn die gleichen Leute, die nun auf der Basis dieser Interessenabwägung gegen die Durchsetzungsinitiative kämpfen, setzten sich damals für einen Automatismus und gegen eine Interessenabwägung im Einzelfall im Anti-Raser-Gesetz ein. Darum steht für mich am 28. Februar ein klares JA zur Durchsetzungsinitiative fest.
Valérie Favre Accola, Davos