DSI: Gehört die Durchsetzung des Volkswillens nicht zur Demokratie?
In Anbetracht der Tatsache, dass ¼ der Schweizerbevölkerung aus Ausländern besteht, ¾ der Straftaten von Ausländern verübt werden und ¾ der Gefängniszellen in der Schweiz von Ausländern besetzt sind, ist der Wille von Volk und Ständen um Behebung solcher Missstände notwendig und demokratisch statthaft. Mit den heutigen Strafbestimmungen weiss jeder kriminelle Straftäter genau, dass er in den Schweizer-Gefängnissen besser behandelt wird als in seinem Herkunftsland. Hat er hier eine Familie, so weiss er auch, dass es in der Schweiz genügend Sozialwerke gibt, die seine Familie unterstützen.
Bedenken wir, dass die Kosten durch den Steuerzahler berappt werden! Wüsste der Straftäter aber, dass er nach einer kriminellen Tat unser Land verlassen müsste, so würde jeder sich mehrmals überlegen, ob er die Straftat tatsächlich begehen soll. Ich bin der Meinung, dass dieses Bewusstsein schon eine mehrfache Verringerung der Straftaten bewirken würde!
Darum stimmen wir zum Wohle unseres Volkes am 28. Februar der Durchsetzungsinitiative zu!
Tona Colleta, Kreis- und Bezirkspräsident Riom/Surses