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Leserbriefe

Statistische Erfassung von Cyber-Grooming – Die Antwort der Regierung liegt vor

Leserbrief von SVP Grossrätin Valérie Favre Accola, Mitglied der Kommission Bildung & Kultur

Nachdem die Fachstelle Adebar im Frühling 2021 Alarm geschlagen hat, weil immer mehr Kinder und Jugendliche des Kantons Graubünden über die Sozialen Medien sexualisierte Gewalt/Cyber-Grooming erleben, reichte ich in der Dezembersession eine parlamentarische Anfrage an bezüglich statistischer Erfassung von Cyber-Grooming.

Das Phänomen Cyber-Grooming liegt vor, wenn Erwachsene in sozialen Netzwerken, Diskussionsforen oder auf Videospiel-Webseiten mit Jugendlichen oder Kindern in Verbindung treten, um einen späteren Missbrauch vorzubereiten. Das Ziel der Pädosexuellen (Groomer) liegt darin, das Kind oder den Jugendlichen/die Jugendliche dazu zu bringen, selber sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen, um sie im Anschluss mit dem intimen Bildmaterial zu erpressen, zu nötigen oder gar zu einem reellen Treffen zu bewegen, um das Opfer sexuell zu missbrauchen.”

Da ein diesbezüglicher Straftatbestand aktuell (noch) nicht existiert, macht sich ein Täter, der sich mit einem Kind via Chat austauscht nur dann strafbar, wenn er dabei das Kind mit pornografischen Texten oder Abbildungen konfrontiert, das Kind zur Vornahme sexueller Handlungen an sich selber verleitet und dabei – etwa mittels einer Livecam – zuschaut, das Kind in eine sexuelle Handlung einbezieht, indem er sexuelle Handlungen vor dem Kind vornimmt bzw. das Kind diese wahrnimmt, ohne dass es dabei zu einem körperlichen Kontakt zwischen Täter und Opfer kommt oder wenn dem Vorschlag für ein Treffen konkrete Handlungen folgen, etwa indem der Täter am vereinbarten Treffpunkt erscheint (Versuch zur Vornahme sexueller Handlungen mit Kindern oder zur Herstellung von Kinderpornografie).

Die Fachstelle Adebar weist weiter darauf hin, dass ein Kinder- und Jugendschutz, wie wir ihn aus der analogen Welt kennen, in der digitalen Welt in solcher Weise NICHT umgesetzt werde. Minderjährige sind dadurch einer besonderen Gefährdung ausgesetzt. Immer mehr TäterInnen nutzen die Anonymität im Netz aus, um sich Kindern auf sexuelle Weise zu nähern, mit dem Ziel der Anbahnung bzw. der Vornahme einer sexuellen Handlung.

Bedauerlicherweise hat die Regierung den Wert einer niederschwelligen Meldestelle nicht erkannt. Auch wenn die dort erfassten Tatbestände für eine Strafverfolgung nicht verwertet werden können, ist es enorm wichtig, dass Phänomen Cyber-Grooming quantitativ und qualitativ zu erfassen. Denn obwohl wir von Fachstellen und aus dem persönlichen Umfeld wissen, dass das Problem weit verbreitet ist, wurden in den jährlichen Polizeiberichten nur zwei verzeigte Vorfälle erfasst. Die Dunkelziffer dürfte jedoch signifikant höher sein!

Für die Erarbeitung eines budgetrelevanten Massnahmenkatalogs zur Sensibilisierung, besseren Aufklärung, aber auch für den Ausbau der Strafverfolgung ist es wichtig, dass wir umgehend zu umfassendem Datenmaterial kommen. Ebenfalls wichtig ist es, dass die Schulbehörden und Schulleitungen sofort aktiv werden und zwar nicht nur bezüglich präventiver Aufklärung, wie Kinder und Jugendliche sich im Netz verhalten sollen, sondern auch, wo sie sich konkret lokal, vertraulich und umgehend Hilfe holen können, wenn es zu einem Vorfall kommt. Denn es gibt keinen Grund, warum sich Kinder, Jugendliche schuldig und alleine gelassen fühlen müssen!

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16.08.2024, von Katharina Hoppeler
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12.06.2024, von Valérie Favre Accola
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