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Leserbriefe

Volksabstimmung unerwünscht? – Leserbrief von Grossrätin Gabriela Menghini-Inauen

Im Februar 2025 hat sich die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK-N) mit der Frage befasst, welchem Referendum das institutionelle Abkommen mit der EU unterstellt werden soll. Mit 15 zu 10 Stimmen entschied die Kommission, dass die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein obligatorisches Referendum nicht erfüllt sind. Grundlage dieses Entscheids war ein Gutachten des Bundesamts für Justiz, unter der Führung von Bundesrat Beat Jans (SP). Bemerkenswert ist jedoch, dass diese Entscheidung ohne Kenntnis des über 700 Seiten langen Vertragstextes getroffen wurde. Zudem wurden in der Vergangenheit bedeutende Staatsverträge dem obligatorischen Referendum unterstellt – etwa das Freihandelsabkommen mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (1972) oder der EWR-Beitritt (1992). Das EU-Abkommen geht klar über ein reines Wirtschaftsabkommen hinaus: Bestimmungen zur Streitschlichtung durch den EU-Gerichtshof oder die Pflicht zum Nachvollzug von EU-Recht greifen tief in die verfassungsmässigen Kompetenzen von Volk und Kantonen ein. Daher ist die Frage des Referendums nicht nur rechtlicher, sondern auch demokratiepolitischer Natur – sie berührt die Grundprinzipien des föderalistischen Staatsaufbaus und des Volkswillens. Die Art des Referendums ist entscheidend: Ein obligatorisches Referendum erfordert zwingend eine Abstimmung von Volk und Ständen, während ein fakultatives Referendum zunächst eine Unterschriftensammlung voraussetzt, um eine Volksabstimmung überhaupt zu ermöglichen. Der Bundesrat wird sich dazu im Rahmen der Vernehmlassung äussern, das letzte Wort hat jedoch das Parlament. Es bleibt zu hoffen, dass zumindest dieses unseren föderalistischen Errungenschaften gerecht wird und deren Aushebelung nicht zulässt.

Gabriela Menghini-Inauen, Grossrätin

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