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Medienmitteilung

Medienmitteilung der SVP Grossratsfraktion

Im Hinblick auf die vom 16. – 17. 04. 2018 stattfindende Aprilsession traf sich die Grossratsfraktion der SVP Graubünden am 04. April 2018 in Landquart um die anstehenden Geschäfte zu besprechen. Der Vorsitz oblag dem Fraktionspräsidenten Jan Koch.

Einleitend informierte der Fraktionspräsident, Grossrat Jan Koch, über die Themen, welche anlässlich der Präsidentenkonferenz behandelt wurden. In der Folge diskutierten die Grossrätin und die Grossräte die für die Aprilsession traktandierten Geschäfte. Zu einer vertieften Diskussion Anlass gaben die beiden parlamentarischen Initiativen Vetsch zur Einführung eines Verordnungsvetos und die Änderung von Art. 47 Abs. 1 Satz 2 des Grossratsgesetzes, d.h. die Anpassung der Auftragsregelung unter 5.1. Parlamentarische Vorstösse.
Die Einführung eines Verordnungsvetos verlangt, dass Verordnungen und Verordnungsänderungen der Regierung künftig vor Inkraftsetzung dem Grossen Rat zu unterbreiten sind. Stellt dann innerhalb einer gewissen Frist ein Teil der Grossratsmitglieder den Antrag für ein Veto, so ist die Verordnung bzw. Verordnungsänderung in der folgenden Session zu behandeln. Somit kann künftig eine Verordnung oder Verordnungsänderung nur noch in Kraft gesetzt werden, wenn kein Veto eingelegt oder das Veto abgelehnt wurde.
Grundsätzlich obliegt die Rechtsetzung dem Grossen Rat, für weniger wichtige Bestimmungen kann die Regierung jedoch Verordnungen erlassen. Die Initianten sind der Ansicht, dass in der Vergangenheit die Regierung ihren Interpretationsspielraum bei weniger wichtigen Bestimmungen recht weit ausgelegt hat, so dass der Wille des Gesetzgebers des Öfteren nicht wie gewünscht wiedergegeben wurde. Die SVP teilt grossmehrheitlich diese Ansicht und wird demnach diese Initiative unterstützen.
Eine ähnliche Problematik betrifft die vom Grossen Rat an die Regierung erteilten Aufträge, die dann nicht so erfüllt werden wie eigentlich verlangt. Auftragsvorgaben werden auch immer wieder von der Regierung abgeschwächt oder umgedeutet. Damit künftig Aufträge an die Regierung auch tatsächlich im Sinne des Auftraggebers und auch verbindlich umgesetzt werden, verlangen die Initianten, dass Aufträge künftig die Wirkung einer Weisung haben. Auch diese parlamentarische Initiative wird von den SVP Grossratsmitgliedern mehrheitlich unterstütz und sie spricht sich für eine Überweisung aus.
Für die SVP Fraktion ist klar, dass diese beiden Initiativen von der Regierung mitverursacht wurden, da von der Executive zu oft nicht das umgesetzt wurde, was die Legislative eigentlich verlangte; es ist somit auch ein klares Misstrauensvotum seitens des Grossen Rates gegenüber der Regierung.
Weiter wurden die fünf Petitionen des Bündner Mädchenparlamentes eingehender diskutiert. Das mit den Petitionen Verlangte ist von den Mädchen sicherlich gut gemeint, diese sind aber aufgrund fehlender rechtlicher und gesetzlicher Grundlagen schlicht nicht umsetzbar bzw. in der Praxis nicht anwendbar. Die SVP Fraktion bedauert auch, dass die Organisation des Mädchenparlaments die Teilnehmerinnen nicht vermehrt auf die staatrechtlichen Vorgaben und Möglichkeiten hinweist, welche denn auch aufzeigen, dass solche Petitionen aufgrund fehlender Voraussetzungen nicht überwiesen werden können. So wie das Mädchenparlament jetzt gehandhabt wird führt es bei den Teilnehmerinnen verständlicherweise zu Frustrationen und die an und für sich gute Idee hat bezüglich politischem Engagement eher eine gegenteilige Wirkung. Ergänzend sei auch die Bemerkung erlaubt, ob ein Mädchenparlament in der Zeit der Gleichstellung überhaupt angebracht ist.
Die übrigen Aufträge und Anfragen gaben zu keinen grösseren Diskussionen Anlass.

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