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SVP verhilft Revision des Wasserrechtsgesetzes zum Durchbruch

Die SVP – Fraktion mit ihren beiden Bündner Mitgliedern hat die Revision mit über 40 Stimmen zusammen mit der CVP (28 Stimmen) massgeblich unterstützt und ihr damit zum Durchbruch verholfen. Bedauerlicherweise haben die Grünliberalen und die FDP die Revision klar abgelehnt. Eine Senkung des Wasserzinsmaximums hätte für die Bündner Konzessionsgemeinden und den Kanton Graubünden verheerende Einnahmenausfälle zur Folge gehabt.

Der Nationalrat hat heute mit 187 : 2 Stimmen eine Revision des Wasserrechtsgesetzes (WRG) beschlossen und dabei das Wasserzinsmaximum auf 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung (kWbr) festgelegt. Die Maximalhöhe des Wasserzinses wird damit für die Zeit von 2020 bis Ende 2024 fixiert und dadurch weiterhin zahlreichen Gemeinden unseres Kantons verlässliche Einnahmen garantieren.
Der Nationalrat hat heute nach dem Ständerat eine Revision des Wasserrechtsgesetzes beschlossen. Im Zentrum der Revision stand dabei die Bestimmung des Wasserzinsmaximums. Seitens der vorberatenden Kommission wurde ein Wasserzinsmaximum von CHF 110 pro kWbr beantragt. Eine Minderheit unter der Führung von NR Christian Wasserfallen (FDP/BE) beantragte demgegenüber ein Maximalzins von CHF 80 pro kWbr. Nach kurzer Diskussion entschied sich der Nationalrat mit 133 : 53 bei 2 Enthaltungen für das Wasserzinsmaximum von CHF 110 pro kWbr. Für die Bündner Konzessionsgemeinden werden damit für die nächsten fünf Jahre die Einnahmen aus den Verleihungen der Wasserrechtskonzessionen weiterhin sichergestellt.
Die SVP – Fraktion mit ihren beiden Bündner Mitgliedern hat die Revision mit über 40 Stimmen zusammen mit der CVP (28 Stimmen) massgeblich unterstützt und ihr damit zum Durchbruch verholfen. Bedauerlicherweise haben die Grünliberalen und die FDP die Revision klar abgelehnt. Eine Senkung des Wasserzinsmaximums hätte für die Bündner Konzessionsgemeinden und den Kanton Graubünden verheerende Einnahmenausfälle zur Folge gehabt.

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