Wenig hilfreiches Bundesgerichtsurteil
Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 4. Juli eine Beschwerde gegen das geltende Bündner Majorzwahlsystem zur Wahl des Grossen Rates abgewiesen soweit es überhaupt auf die Beschwerde eintrat. Die SVP Graubünden bedauert, dass mit diesem Entscheid die Verfassungsmässigkeit des Bündner Wahlsystem für den Grossen Rat auch weiterhin nicht geklärt ist und weiterhin Zweifel an dessen Rechtmässigkeit bestehen.
Mit dem neusten Entscheid des Bundesgerichtes bleibt weiterhin offen, ob das gegenwärtige Majorzwahlverfahren zur Bestellung des Bündner Grossen Rates überhaupt verfassungskonform ist, zumal das Bundesgericht auf diese Fragestellung gar nicht eingetreten war. Mit diesem Entscheid besteht deshalb weiterhin grosse Rechtsunsicherheit über die Rechtmässigkeit des geltenden Majorzwahlrechts. Dem Bundesgerichtsurteil ist zu entnehmen, dass allfällige Mängel in der Vorbereitung der Wahlen und Abstimmungen sofort und vor Durchführung des Urnenganges zu rügen sind. Dazu gehört nach Auffassung des Bundesgerichtes offensichtlich auch die Rüge der Verfassungsmässigkeit des massgeblichen Wahlrechts. Um die Rechtmässigkeit des Bündner Wahlsystem ein für alle Mal zu klären, müsste dieses somit im Hinblick auf die Grossratswahlen 2018 bereits bei der Wahlanordnung durch die Regierung bzw. der Publikation der Wahlen, also in rund einem Jahr, erneut angefochten werden.
Die SVP Graubünden bedauert es ausserordentlich, dass diese für die Bündner Wählerinnen und Wähler wichtige Frage mit dem neusten Entscheid nicht endlich definitiv geklärt wurde. Die SVP Graubünden vertritt aufgrund der neueren Lehre und Rechtsprechung nach wie vor die Auffassung, dass das geltende Majorzwahlrecht des Kantons Graubünden nicht mehr verfassungs- und bundesrechtskonform ist.