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Anfrage Davaz betreffend Bau von Gross-Windkraftwerken in Graubünden

Windkraftwerke haben Hochkonjunktur. Prädestiniert für Windkraftwerke in der Schweiz sind die Bergkreten im Jura. Die Nutzung der Windkraft hat ihre Tücken. Sie liefert zwar saubere Energie, dies jedoch mit relativ geringem Ertrag. Dazu kommt, dass Anwohner massiv unter Immissionen leiden. Aufgrund der Erfahrungen mit Windkraftanlagen hat die Grüne Partei des Kanton Jura am 27.05.2011 eine Resolution gegen Windkraftanlagen im Kanton Jura verabschiedet, die an Klarheit bisher unerreicht ist. „Einmal im Betrieb erwiesen sich diese Anlagen als wesentlich lauter und störender als versprochen. Praktisch keine der wunderbaren Versprechungen konnte eingehalten werden. Weder genug Anteil an die Stromversorgung, noch eine akzeptable Nachbarschaft sind nachweisbar. Wenn man sorgfältig das Für und Wider zum Bau dieser gigantischen Maschinen prüft, muss man erkennen, dass das eine schlechte Idee ist. “Aus ähnlichen und touristischen Überlegungen hat auch das Südtirol kürzlich entschieden, windkraftfrei zu bleiben. Die 2 Windkraftwerke am Reschenpass müssen innert fünf Jahren abgebrochen werden. Die CH-Windkraftbranche, geprägt von der halbstaatlichen und vom Bund mitfinanzierten „Suisse Eole“, bezeichnet mangels sehr guter Standorte in der Schweiz, ein Windaufkommen von 4.5m/s, als genügend, während das Erneuerbare Energie Gesetz (EEG) in Deutschland verbindliche Mindestanforderungen von 6.4m/s stellt. Würden in der Schweiz die EEG Richtlinien gelten, würden sogar die Windkraftwerke des Juras die Mindestanforderungen nicht erfüllen. Die Begründung dieser EEG Mindestanforderungen sind einfach und klar: „Verhinderung ineffizienter Anlagen im Stromnetz“. Die Regel- und Reserveleistung, die bei der Nutzung von Windkraftanlagen benötigt wird, ist direkt abhängig von der Qualität der Windleistungsprognose. Wenn ein Sturm oder eine Flaute perfekt vorausgesagt werden könnten, wäre keine Regel- und Reserveleistung nötig. Da jedoch nicht von einer perfekten Windleistungsprognose ausgegangen werden kann, müssen, abhängig von der installierten Leistung, andere flexible regelbare Kraftwerke, z.B. Gas- oder Wasserkraftwerke, ja sogar Kernkraftwerke Leistungsreserven vorhalten. Experten sehen darin die Grundlage dafür, dass sich Strom aus Windenergie von ineffizienten Anlagen systemisch bedingt in Luft auflöst, weil die Regelenergie die durch Windenergie erzeugte Stromenergie mindestens neutralisiert, wenn nicht sogar überbietet. Im besten Fall gibt es also kein Strom aus Windkraft, im schlechtesten Fall müssen die zuverlässigen Grosskraftwerke noch zusätzliche Energie „vorhalten“, damit keine Netzstörungen auftreten.

– Teilt die Regierung die Auffassung, dass aufgrund der Erfahrungen mit Gross-Windkraftanlagen im Kanton Jura und im Südtirol, der Abstand von Windkraftwerken zu bewohnten Gebieten in Graubünden die international geforderten 1500m nicht unterschreiten darf?

– Teilt die Regierung die Auffassung, dass ineffiziente Windkraftwerke in Graubünden keine Bewilligung erhalten sollen? „CH-Effizienz“ wird gemäss Angaben des Bundesamtes für Energie (BE) mit Windgeschwindigkeiten von >4.5m/s, sowie 2000-2400 Vollaststunden/Jahr definiert.

– Teilt die Regierung die Auffassung, dass Windkraft-Pilotanlagen, welche die Effizienz nicht nachweisen können, nach 5 Jahren wieder entschädigungslos abgebrochen werden müssen?

– Teilt die Regierung die Auffassung, dass anstelle von Windkraftanlagen die Förderung der Wasserkraft (auch Rheinkraftwerke) sowie evtl. Sonnenenergie oberste Priorität hat?

Chur, 17. Juni 2011 Davaz, Kunz (Chur), Giacomelli, Barandun, Brandenburger, Buchli-Mannhart (Safien Platz), Burkhardt, Casutt, Conrad, Engler, Fontana, Hardegger, Hartmann (Champfèr), Heiz, Holzinger-Loretz, Jeker, Jenny, Kasper, Koch (Igis), Komminoth-Elmer, Kunz (Fläsch), Marti, Michael (Donat), Nigg, Niggli-Mathis (Grüsch), Righetti, Troncana-Sauer, Waidacher, Wieland, Zanetti, Zweifel-Disch, Pfister

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