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Asylgesetz konsequent umsetzen

Die Schweiz wird von einer Asylwelle überflutet. Eine Zunahme von fast 40 Prozent gegenüber der Vorjahresperiode spricht eine deutliche Sprache. Bei unserem Nachbar Österreich ist dieser Trend nicht feststellbar. Die SVP Graubünden stellt sich da die Frage: Woran liegt es, dass die Asylsuchenden oder deren Schlepper im vermehrten Masse die Schweiz als Zielland wählen? Im Jahre 2006 wurde die Revision des Asylgesetzes von rund zwei Dritteln des Schweizer Stimmvolkes deutlich angenommen. In Graubünden betrug die Zustimmung gar 70 Prozent. Es ist in der heutigen Situation erst recht wichtig, dass die durch das Schweizer Stimmvolk gutgeheissene Revision des Asylgesetzes kompromisslos und konsequent umgesetzt wird. In Zusammenhang mit dem Ausreisezentrum Waldau verlangt die SP Graubünden und weitere linke Gruppierungen, dass den Bewohnern bedingungslos Nothilfe zu gewähren sei. Zudem forderten die gleichen Kreise, den illegal anwesenden Personen sei unbedingt eine ordentliche Aufenthaltsbewilligung zu erteilen. Dadurch würden abgewiesene Asylanten nach einem oft langjährigen und aufwendigen Asylverfahren faktisch ein Aufenthaltsrecht erwirken. Eine Zwangsausschaffung einzelner abgewiesener Asylanten ist aufgrund unserer Rechtsordnung nicht möglich. Für die freiwillige Heimkehr, kann jeder Ausreisewillige auf eine finanzielle Unterstützung zählen. Die SVP Graubünden distanziert sich von diesen Forderungen in aller Form. Sie erwartet vielmehr, dass das Asylgesetz vollumfänglich angewendet wird. Die SP missachtet mit ihren Forderungen den Vollzug klarer gesetzlicher Grundlagen. Tatsache ist, dass es sich bei den betroffenen Personen nicht um Flüchtlinge oder Asylbewerber sondern um rechtskräftig abgewiesene Asylsuchende handelt. Es darf nicht soweit kommen, dass illegale Aufenthalter nach einem aufwendigen Asylverfahren und einem entsprechenden Entscheid zu einem rechtswidrigen Verhalten aufgerufen werden. Dieses Vorgehen der SP muss entschieden verurteilt werden. Die Ausrichtung der Nothilfe ist im Weiteren in der Verfassung klar geregelt. Sie erfüllt in Graubünden die verfassungsmässigen Voraussetzungen vollumfänglich. Die SVP Graubünden erwartet auch, dass Personen, welche sich allenfalls illegal auf dem Gelände des Ausreisezentrums aufgehalten haben oder gegen Anordnungen der Polizei verstossen haben, um ihre politischen Aktionen durchzuführen, strafrechtlich belangt werden. Alles andere untergräbt die polizeilichen Ordnungskräfte in ihrer nicht einfachen Aufgabe sowie die Autorität unserer Vollzugsbehörden. Die Bevölkerung des Kantons Graubünden hat nach Auffassung der SVP Graubünden ein Anrecht, über die Geschehnisse im Ausländer- und Asylbereich umfassend informiert zu werden. Dazu gehören auch strafbare Handlungen von Personen in diesem Bereich. Die Resolution der SP stellt einen weiteren Versuch dar, die von der SVP während Jahren kritisierten Missstände im Asylbereich zu überdecken

Kontakt: Lorenz Zinsli, Vizepräsident, Kettweg 12, 7000 Chur, 079 691 07 93, lorikeet12@hispeed.ch

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