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Medienmitteilung

Bundesgerichtsentscheid zur Jagdinitiative

Die SVP Graubünden setzte sich immer für die Wahrung der Volksrechte und somit auch für eine Volksabstimmung bezüglich der Jagdinitiative ein, das Bundesgericht gibt ihr einmal mehr recht.Das Bundesgericht hebt die Ungültigerklärung der Jagdinitiative auf und weist diese zurück an den Bündner Grossen Rat. Dieser hat nun zu prüfen, ob andere Gründe für eine Ungültigkeitserklärung vorliegen. Das Bundesgericht hat seine Zweifel, ob solche bestehen. Die SVP Graubünden begrüsst den Entscheid des Bundesgerichtes.

Politiker singen immer wieder das Hohelied auf die Volksrechte. Wenn das Volk aber nicht in ihrem Sinn entscheidet, werden die schönen Worte schnell vergessen und Volksentscheide entweder nicht umgesetzt oder Volksinitiativen für ungültig erklärt.

Die SVP Graubünden setzt sich immer wieder für die Wahrung der Volksrechte ein. So hat sie sich im Grossen Rat auch für die Gültigerklärung der Jaginitiative eingesetzt. Dabei geht es der SVP nicht um den Inhalt der Initiative, sondern um die Wahrung der Volksrechte. Eine zustande gekommene Volksinitiative kann, sofern diese nicht offensichtlich gegen Gesetze des Bundes verstösst, nicht einfach für ungültig erklärt werden, wenn eine Politikermehrheit mit dem Inhalt nicht einverstanden ist. Die SVP Graubünden setzte sich immer wieder dafür ein, dass solche Begehren dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden. Aber auch in diesem Fall hat eine grosse Mehrheit des Grossen Rates, die Regierung und auch das Verwaltungsgericht die Initiative, welche nota bene mit 10’000 Unterschriften zustande kam, selbstherrlich für ungültig erklärt. Einmal mehr wurde der Grundsatz „in dubio pro populo“ von unserer Politelite sträflich verletzt; umso grösser ist die Genugtuung für die SVP. Die SVP Graubünden hofft nun, dass die Jagdinitiative den Bündner Stimmbürgerinnen und Stimmbürger unterbreitet wird. Was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte, musste von den Initianten einmal mehr mühsam erkämpft werden. Zu hoffen ist, dass die Bündner Wählerschaft in Zukunft nicht vergisst, welche Regierungs- und Grossräte die Volksrechte mit Füssen traten.

Die SVP Graubünden fordert die Regierung und den Grossen Rat erneut dazu auf, künftig mit Ungültigkeitserklärungen von Initiativen sorgfältiger umzugehen und auch nicht genehme Volksbegehren den Bürgerinnen und Bürgern zum Entscheid zu unterbreiten.

Ein Kommentar zu “Bundesgerichtsentscheid zur Jagdinitiative”
  1. Danke für die Mühe, die Sie gemacht haben, um das alles zusammenzutragen. Ein guter Beitrag den ich gerne gelesen habe.

    MfG Banyo

    MfG Duvar

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