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Die SVP Graubünden zur Teilrevision des Gesundheitsgesetzes

Ein Revisionsleerlauf der Sonderklasse

svp. Die SVP Graubünden lehnt den vom Departement Janom Steiner vorgelegten Entwurf für eine Teilrevision des kantonalen Gesundheitsgesetzes entschieden ab. Kritisiert wird der Revisionsentwurf nicht nur inhaltlich, sondern insbesondere der Zeitpunkt. Das kantonale Gesundheitsgesetz müsste nämlich in Kürze erneut revidiert werden, da die übergeordnete Bundesgesetzgebung derzeit in Revision ist. Für die SVP Graubünden wäre eine Revision zum jetzigen Zeitpunkt eine unverantwortbar schlechte Gesetzgebungsplanung und ein Revisionsleerlauf der Sonderklasse.

Das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit Graubünden möchte den Ärzten im ganzen Kanton die uneingeschränkte Arzneimittelabgabe (Selbstdispensation) erlauben. Für die SVP Graubünden ist der Zeitpunkt der Revision nicht nachvollziehbar. Mit der aktuell laufenden Revision des Eidg. Heilmittelgesetzes will der Bund nämlich die Arzneimittelabgabe neu regeln. Es ist darum absehbar, dass die Revision des übergeordneten Bundesrechts zu einer neuerlichen Anpassung des kantonalen Gesundheitsgesetzes im Bereich der Arzneimittelabgabe führen müsste.

Falsche Prioritätensetzung im Gesundheitswesen

 Für die SVP Graubünden bleibt unerklärbar, warum die Regierung für die kantonale Neuregelung des Selbstdispensationsrechts nicht die neuen Vorgaben des Bundesgesetzgebers, die in Kürze vorliegen werden, abwarten will. Sie erwartet deshalb, dass das kantonale Revisionsvorhaben bis nach Vorliegen der Rahmenbedingungen des Bundes sistiert wird. Die SVP Graubünden erinnert die Regierung an deren kürzlich gemachten Aussagen bei der Antwort auf einem Fraktionsauftrag der SP zu Abklärungen über eine Einheitskasse, wonach „ein auf kantonaler Ebene erarbeiteter Bericht ohne Kenntnis und Einbezug der Rahmenbedingungen des nationalen Gesetzgebers“ wenig aussagekräftig sei. Die Rahmenbedingungen des Bundes sind für eine kantonale Gesetzesrevision naturgemäss noch weit bedeutungsvoller als bei einem Bericht. Bei dem vorgelegten Revisionsvorhaben handelt es sich nach Meinung der SVP Graubünden darum um einen unverantwortbaren Gesetzgebungs- Leerlauf und um eine unnötige Kräfteverschwendung sondergleichen.

Kein vorrangiger Revisionsbedarf

Für die SVP ist das eingeleitete Revisionsvorhaben zudem Ausdruck einer absolut falschen Prioritätensetzung. Nach Meinung der SVP Graubünden gibt es im Bündner Gesundheitswesen andernorts nämlich weit dringenderen Handlungsbedarf als auf dem Gebiet der Arzneimittelabgabe, wo vorerst sowieso die neuen Vorgaben des Bundes abzuwarten sind. Die SVP ist der Auffassung, dass sich das derzeitige Bündner System der Arzneimittelabgabe grundsätzlich bewährt hat. Es gewährleistet eine qualitativ hochstehende Versorgung der Bündner Bevölkerung sowie der vielen Gäste aus dem In- und Ausland mit Medikamenten, berücksichtigt die regional unterschiedlichen Gegebenheiten, stärkt die Landärzte, ist patientenfreundlich und kostengünstig. Unter dem geltenden Recht hat sich die Zahl der Apotheken in den vergangenen 25 Jahren von 27 auf 41 erhöht. Die vorgeschlagene Neuregelung würde viele Apotheken in ihrer Existenz gefährden. Von der Revision profitieren würden einzig Ärzte in grösseren Gemeinden mit mindestens einer Apotheke. Diese könnten in Zukunft uneingeschränkt Medikamente verkaufen. Dadurch würde aber der heute bestehende finanzielle Anreiz, eine Landarztpraxis zu führen, entfallen. Negativ betroffen von der Neuregelung wären damit gerade die ländlichen Gebiete, für deren Stärkung sich die SVP Graubünden stark einsetzt. Die SVP Graubünden lehnt darum die Vorlage auch aus gesundheits- und regionalpolitischen Überlegungen ab.

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