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Einschneidende Abstimmung für GR: Bevölkerung muss deshalb umfassend informiert sein

Einschneidende Abstimmung für GR: Bevölkerung muss deshalb umfassend informiert sein

Einschneidende Abstimmung für GR: Bevölkerung muss deshalb umfassend informiert sein Chur. Die „Reform“ des Finanzausgleichs weist schwerwiegende Mängel auf. Die Komplexität und die undurchschaubaren Mechanismen machen den Finanzausgleich zu einer Lotterie, bei der es zu viele Verlierer gibt und die Auswirkungen fatal sind. Die Bündnerinnen und Bündner stimmen am 28. September 2014 über eine Vorlage ab, die jahrzehntelange Auswirkungen haben wird. Die Bevölkerung muss deshalb wahrheitsgetreu und umfassend informiert sein.

Zu viele Verlierer!

Der neue Finanzausgleich wird für Jahrzehnte gelten. Die Reichweite der „Reform“ ist immens und genau deshalb muss die Bevölkerung auf die gravierenden Mängel hingewiesen werden. Die „Reform“ des Finanzausgleichs bringt keine wirklichen Fortschritte. Es sind noch grosse Anpassungen erforderlich, damit Graubünden einen gerechten und zukunftsfähigen Finanzausgleich bekommt. Bei einem gerechten Finanzausgleich sollten sich Verlierer und Gewinner die Waage halten. Mit der jetzigen „Reform“ des Finanzausgleichs verlieren jedoch 56 Prozent der Bündner Bevölkerung und gerade einmal 44 Prozent gewinnen. Dies zeigt deutlich, dass die „Reform“ keineswegs fair ist, wie das die Befürworter der Bevölkerung weismachen wollen.

Die Steuerzahlenden kommen unter die Räder

Die Befürworter der „Reform“ verschleiern auch, dass nicht nur zu viele Gemeinden unter dem Finanzausgleich leiden, sondern auch die Steuerzahlenden zur Kasse gebeten werden. Es ist daher nötig, den Bündnerinnen und Bündner vor einer solchen Abstimmung reinen Wein einzuschenken. Vermeintliche „Gewinner-Gemeinden“ entpuppen sich bei genauerer Betrachtung als Verlierer der Reform. In zahlreichen Gemeinden bezahlen Steuerzahlende mehr für den Finanzausgleich, als die Gemeinde aus dem Topf erhält. Prominente Beispiele sind die Stadt Chur, aber auch Davos, Flims und Gemeinden aus der Bündner Herrschaft.

Die Steuerschere öffnet sich weiter

Der Finanzausgleich führt dazu, dass sich der Unterschied zwischen den Gemeinden leider vergrössert und nicht verkleinert. Die „Reform“ des Finanzausgleichs hat zur Folge, dass etliche Gemeinden ihren Steuerfuss massiv senken können, während andere Gemeinden den Steuerfuss auf bis zu 300 Prozent (!) anheben müssen, um die Belastungen des Finanzausgleichs finanzieren zu können. Dem kann nur Einhalt geboten werden, wenn der Steuerfuss im Ressourcenausgleich berücksichtigt wird, damit sich die Steuerschere nicht noch weiter öffnen kann.

Gleichbehandlung anstatt willkürliche Kategorisierungen

Die Erträge einer ressourcenstarken Gemeinde sollten unabhängig von der Art der Ressourcen in die Berechnung des Finanzausgleichs einfliessen. Es darf nicht sein, dass Gemeinden mit denselben Einnahmen unterschiedlich behandelt werden, nur weil die Erträge von verschiedenen Ressourcen stammen. Dasselbe gilt auch für die Steuerzahlenden. Diese müssen alle gleich behandelt werden, denn eine Einteilung in Kategorien ist nicht praktikabel und vollkommen willkürlich.

Doppelspurigkeiten müssen ausgemerzt werden

Der Gebirgslastenausgleich soll die zusätzlichen Lasten, welche einige Gemeinden zu tragen haben, unabhängig von der Ressourcenstärke ausgleichen. Der Grundsatz, dass ressourcenstarke Gemeinden die schwachen Gemeinden unterstützen, wird in einem korrekt berechneten Ressourcenausgleich vollumfänglich abgedeckt. Ressourcenausgleich und Gebirgslastenausgleich sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso das Finanzdepartement Berechnungsgrundlagen mischt, die getrennt gehören, und die Ressourcenstärke bei der Berechnung des Lastenausgleichs erneut berücksichtigt.

Finanzausgleich darf nicht zum Spielball der Politik werden

Mit der „Reform“ des Finanzausgleichs sind die Gemeinden völlig der Willkür des Grossen Rates ausgeliefert. Denn der Grosse Rat kann die Eckwerte des Finanzausgleichs jedes Jahr verändern. Damit diese Veränderungen jedoch nicht einseitig die Mehrheitsverhältnisse des Grossen Rates abbilden, müssten diese dem fakultativen Referendum unterstehen. Dieser Schutzmechanismus gibt den Gemeinden den nötigen Spielraum, um eine eigenständige, vernünftige Finanzplanung betreiben zu können.

Die FA-„Reform“ hat erhebliche Mängel, die behoben werden müssen. Eine Reform muss bewirken, dass der Finanzausgleich transparent, nachvollziehbar und gerecht ist. Das Referendumskomitee ist überzeugt, dass mit den aufgezeigten, konstruktiven Lösungsansätzen dieses Ziel erreicht wird.

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