Gebrannte Kinder fürchten das Feuer – Nein zum AsylG
Gebrannte Kinder fürchten das Feuer.
Erinnern Sie sich noch an die Abstimmung vom 25. September 1994 zum Antirassismus Gesetz? Im Vorfeld der Abstimmung wurde der damalige Justizminister Bundesrat Arnold Kohler nicht müde landauf und landab dem Volk weiss zu machen, dass man das Antirassismus Gesetz bedenkenlos annehmen könne den in der Praxis komme dieses Gesetz kaum zur Anwendung. Die Anwendung des Antirassismus Gesetzes kam dann wuchtig auf uns zu. Eine reisserische intolerante Antirassismus-Behörde, die Eidg. Kommission gegen Rassismus (EKR) sorgte ab dann dafür, dass bis heute kaum mehr an einem Stammtisch diesbezüglich ein Witz ausgesprochen werden darf ohne befürchten zu müssen eine Rassismus Klage am Hals zu haben. Heute auch vor der Abstimmung über die Asylgesetzrevision vom 5. Juni 2016 säuseln Befürworter um Bundesrätin Sommaruga wiederum, niemand brauche sich vor Enteignungen zu fürchten. Enteignungen seien bloss als Ultima Ratio vorgesehen. Wer Gesetz und Botschaft liest, wird eines Besseren belehrt: Der Artikel 95b des neuen Asylgesetzes steht unter dem Titel „Enteignungsrecht und anwendbares Recht“. Darunter heisst es: „1. Der Erwerb von Grundstücken für Bauten und Anlagen zur Unterbringung Asylsuchender sowie die Begründung dringlicher Rechte an solchen ist Sache des Eidg. Justiz- und Polizeidepartementes(EJPD). Das EJPD ist ermächtigt, nötigenfalls die Enteignung durchzuführen. 2. Das Plangenehmigungsverfahren richtet sich nach diesem Gesetz und subsidiär nach dem Bundesgesätz vom 20. Juni 1930 über die Enteignung (EntG)“. Im Vorfeld zum Antirassismus Gesetz von 1994 glaubten wir noch an die Bundesrätliche These der Nichtanwendung eines Gesetzes. Wie sagt man so schön: Gebrannte Kinder fürchten das Feuer, darum NEIN zum neuen Asylgesetz.
Robert Deplazes, Brigels