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Gegendarstellung: Kein Mangel an Dossierkenntnissen bei der SVP!

Gegendarstellung: Kein Mangel an Dossierkenntnissen bei der SVP!

Im Streiflicht des Bündner Tagblatts vom 17.02.2011 wurden mir mangelnde Dossierkenntnisse vorgeworfen. Einmal mehr versucht man mit persönlichen Diffamierungen die Verantwortlichkeiten beim Sägewerkskandal zu verwischen. Wer die Hintergründe dieses Skandals einigermassen seriös recherchiert, kommt um eine kritische Haltung nicht herum.

In meiner Frage ging es darum, dass die Regierung den Grossen Rat nicht darüber informiert hat, dass der Verzicht auf das grundpfandgesicherte Darlehen unabhängig der Sanierungsvereinbarung in Kraft tritt. In den am 2.12.2010 dem Grossen Rat zur Verfügung gestellten Schreiben der Regierung beginnt auf Seite neun das Kapitel „Inhalt der Sanierungsvereinbarung“. Abschnitt 1, Seite 10, behandelt den Forderungsverzicht. Somit durfte der Grosse Rat logischerweise annehmen, dass der Forderungsverzicht Bestandteil der Sanierungsvereinbarung ist. Regierungsrat Trachsel erwähnte in der öffentlichen Debatte auch immer wieder, dass falls es zu einem negativen Entscheid im Grossen Rat komme, diese Sanierungsvereinbarung nicht in Kraft trete. In einem Artikel der Südostschweiz vom 12.01.2011 stellte der Journalist Reto Furter ebenfalls fest, dass der Grosse Rat über diese Tatsache nicht korrekt Informiert wurde. Aus dieser Sicht sind meine Fragestellungen mehr als berechtigt!

Im Bericht Buxhofer wird die Rolle der GPK erwähnt, welche anscheinend lückenlos durch die Regierung informiert worden sei. Nachdem die GPK der Schweigepflicht unterliegt, erstaunt diese Feststellung. Meine Erfahrung ist, dass die Mitglieder der GPK ihrer Schweigepflicht nachgekommen sind. Weder Herr Buxhofer noch ich kennen deshalb alle Details der GKP-Verhandlungen. Die Vertretung der SVP in diesem Gremium hat jedenfalls ihre Schweigepflichtverantwortung stets korrekt wahrgenommen und keine Informationen nach aussen getragen.

Die SVP hat seinerzeit eine PUK verlangt, um alle Hintergründe dieses Debakels zu eruieren. Leider hat man diesen Antrag abgelehnt, wohlwissend, dass die Kritik in Bezug auf die Bearbeitung des Geschäftes zu Recht besteht.

Jan Koch, Igis 21.02.2011

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