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Heinz Brand: Verhältnis Schweiz-EU dringend überdenken

Heinz Brand, Nationalratskandidat SVP Graubünden

Das Verhältnis der Schweiz zur EU bedarf in der nächsten Legislaturperiode unbedingt einer weiteren und vertieften Klärung. Bereits heute wird allenthalben von den Bilateralen III gesprochen, obschon die Anwendung und insbesondere die Auswirkungen der bestehenden bilateralen Verträge entweder noch nicht geklärt oder nicht absehbar sind. Die soll anhand von zwei Beispielen dokumentiert werden:

1. Auswirkungen von Schengen/Dublin

Das Vertragswerk von Schengen/Dublin ist Teil des Gemeinschaftsrechts und sollte eigentlich die innere Sicherheit in Europa stärken und den Asyltourismus verhindern. Die praktischen Erfahrungen bei der Anwendung dieses Gemeinschaftsrechts zeigen jedoch gerade das Gegenteil. Einzelne Länder halten sich entweder gar nicht an das Gemeinschaftsrecht, indem sie die jeweiligen Anforderungen nicht erfüllen oder sie missbrauchen dieses wie bspw. Italien in offenkundiger Weise bei der Lösung ihrer innenpolitischen Probleme, indem sie unerwünschte Personen Aufenthaltsbewilligungen für den ganzen Schengenraum erteilen. Die Rückführung von Mehrfach-Asylgesuchstellern funktioniert ebenfalls nicht oder führt zu grotesken Vollzugsverhältnissen. So müssen heute in der Praxis Asylsuchende aus Italien mehrmals zurückgeschoben werden, bis sie endlich von ihrem zuständigen Aufnahmestaat untergebracht werden. Demgegenüber passt die Schweiz ihr nationales Recht laufend dem schwächeren EU-Recht an und verliert damit ihre Abwehrmechanismen gegen die illegale Immigration.

2. Auswirkungen der Personenfreizügigkeit

Die ausländische Bevölkerung ist in der Schweiz aber auch im Kanton Graubünden seit der Einführung der Personenfreizügigkeit – als Teil der bilateralen Verträge – stark angestiegen. In jüngster Zeit ist zwar ein Rückgang dieses Wachstums, wenn auch auf hohem Niveau, feststellbar. Dennoch darf ein Fortgang der Zuwanderung im bisherigen Rahmen nicht ohne weiteres hingenommen werden. Dies umso mehr, als ab dem 1. Mai 2011 die Personenfreizügigkeit – mit einer wenig griffigen Schutzklausel – auch auf weitere EU- Staaten ausgeweitet wird. Die jüngste Zuwanderung hat zwar kurzfristig zweifelsohne gewisse positive Auswirkungen gebracht. Unter keinen Umständen dürfen aber die längerfristigen Risiken und Gefahren eine Zuwanderung im bisherigen Umfang ausser Acht gelassen werden. Ein beliebiger Fortgang der Immigration im bisherigen Ausmass und damit ein längerfristiges Anwachsen der Bevölkerung der Schweiz auf 8-9 Mio. Einwohner hätte für die Schweiz und die angestammte einheimische Bevölkerung gravierendste Auswirkungen .

Die starke Zuwanderung hat tiefgreifende Auswirkungen auf unsere Sozialwerke, welche deren Existenz sogar langfristig in Frage stellen. Die Zuwanderung treibt sodann auch die Immobilienpreise – namentlich in den Agglomerationen – stark in die Höhe, was für einheimische Familien des Mittelstandes zahlreiche negative Folgen hin bis zur Vertreibung in günstigere Regionen zur Folge hat. Die starke Zuwanderung wirkt sich aber nicht nur negativ auf den Immobilienmarkt, sondern auch auf die Zersiedelung des Landes (Siedlungsbrei) und den Landverbrauch aus. Die Konsequenzen der überdurchschnittlichen Einwanderung der letzten Jahren sind schliesslich auch auf Strasse und Schiene durch immer mehr Staus und Zusammenbrüche (Verkehrsinfarkte) täglich spürbar, ohne dass kurzfristig wirksame Gegenmassnahmen ergriffen werden könnten.

Neben diesen optisch wahrnehmbaren Auswirkungen der überbordenden Immigration gehen schliesslich auch weniger offenkundig erkennbare aber nicht minder bedeutende Auswirkungen mit dieser Entwicklung einher. Trotz zusätzlicher und kostspieliger Integrationsförderung steigen die Integrationsprobleme in der Gesellschaft allgemein und insbesondere in den Schulen weiter an und führen dort zu einem schleichenden aber stetigen Qualitätsverlust. Bei der einheimischen Bevölkerung ist als Folge dieser Entwicklung eine zunehmende Unzufriedenheit mit den neuen Gegebenheiten, ein spürbarer Identitätsverlust mit ihrer Umgebung und gelegentlich sogar eine offenkundige Ablehnung der Neuzuzüger am Arbeitsplatz oder im Quartier feststellbar.

Diese bedenkliche Entwicklung alleine in diesem ausgewählten Segment der bilateralen Verträge darf nicht ungehindert, unkontrolliert und planlos weitergehen. Bevor weitergehende Verbindlichkeiten eingegangen werden, sind unbedingt die Konsequenzen der bisherigen Verträge genauestens abzuklären und die dringend notwendigen Korrekturmassnahmen umgehend an die Hand zu nehmen. Das Ziel dieser Überprüfung muss auf jeden Fall sein, die Zuwanderung wieder in geordnete, massvolle und langfristig auch verträgliche Bahnen zu führen. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten, wozu auch wieder eine zahlenmässige Beschränkungen der Neueinreisenden gehört. Auf alle Fälle dürfen die negativen Auswirkungen der starken Zuwanderung nicht weiter negiert und übersehen und mit neuen vertraglichen Bindungen sogar noch verstärkt werden.

Heinz Brand, Klosters, den 20. April 2011

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