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Lichtblick bei Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative

Die SVP Graubünden hat von den Beschlüssen der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates vom 15. August 2014 Kenntnis genommen. Die Vorentscheide der Kommission gehen in die richtige Richtung, vermögen aber dennoch nur teilweise zu befriedigen. Die SVP erwartet, dass die Beratungen der Kommission nun zügig abgeschlossen werden, damit das Gesetz in der kommenden Herbstsession beraten werden kann. Ziel muss es sein, die bestehende Rechtsunsicherheit in diesem Bereich schnellstmöglich zu verringern.

Seit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative am 11. März 2012 besteht grosse Rechtsunsicherheit über die Art und Weise der Umsetzung der Initiative, da diese unklar, unsorgfältig und lückenhaft formuliert ist. Es ist deshalb nun Sache des Gesetzgebers, diese bedenklichen Mängel und Defizite der Initiative im Rahmen der Ausführungsgesetzgebung zu klären. Einen ersten Schritt in diese Richtung machte der Bundesrat mit seinem Entwurf des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen. Da dieser Entwurf nur bedingt zu befriedigen mochte, erwartet die SVP Graubünden vom Parlament die erforderlichen Korrekturen, welche die Anwendung und die Tragweite der fragwürdigen Verfassungsbestimmung klären.

Die ständerätliche Vorberatungskommission hat ihre Beratungen zu diesem Gesetz weitgehend abgeschlossen. Nach Auffassung der SVP Graubünden vermögen die Entscheide aber erst teilweise zu befriedigen und bedürfen weiterer Präzisierungen und Überarbeitungen, damit die negativen volkswirtschaftlichen Auswirkungen des Gesetzes weiter entschärft werden können. Enttäuscht ist die SVP Graubünden von der getroffenen Regelung bei den Hotelbauten. Da die Zukunft der Tourismusregionen als Folge der angenommenen Verfassungsinitiative eindeutig im Bereich der Hotellerie liegt, wäre gerade in diesem Bereich eine grosszügigere Regelung angebracht. Die SVP begrüsst zwar die Realisierungsmöglichkeit von neuen Wohnungen, welche der Finanzierung von Hotelbetrieben dient, erachtet aber den erhöhten Anteil dieser Wohnungen an der gesamten Hauptnutzfläche von 33 Prozent weiterhin als zu gering. Völlig unverständlich ist die beschlossene Streichung der Regelung, wonach seit mindestens 25 Jahren bewirtschaftete Hotels in Zweitwohnungen umgewandelt werden können. Zwecks Vermeidung von Bauruinen erwartet die SVP Graubünden gerade in dieser Frage vom Parlament eine klar bessere Lösung. Auch der Vorbehalt einzelner Lösungen für „touristisch schwach genutzte Regionen“ erachtet die SVP Graubünden als problematisch wenn nicht sogar diskriminierend. Erfreut ist die SVP Graubünden demgegenüber über die getroffene Regelung bei den Erweiterungsmöglichkeiten von altrechtlichen Wohnungen. Mit dieser Regelung könnte die vorherrschende Rechtsunsicherheit im diesem Bereich endlich geklärt werden. Weiter wird die vorgeschlagene Regelung, wonach Zweitwohnungen nicht nur in geschützten, sondern generell in erhaltenswerten Bauten innerhalb der Bauzonen realisiert werden können, als zielführend beurteilt. Auch diese Lösung dient der sinnvollen Erhaltung und Weiterentwicklung der vorhandenen Bausubstanz. Positiv werden sodann auch die Erstellungsmöglichkeiten touristisch bewirtschafteter Wohnungen beurteilt, wobei hier möglichst grosszügige Regelungen ohne lähmende administrative Vorschriften erwartet werden.

Die SVP Graubünden begrüsst die Richtung der vorgeschlagenen Regelungen, erachtet diese aber weiterhin als verbesserungsbedürftig. Sie erwartet deshalb vom Ständerat eine rasche Ergänzung und Beratung der Vorlage in der Herbstsession. Ziel muss es nach dem Willen der SVP Graubünden sein, mit der Vorlage den bevorstehenden und absehbaren Abbau von Arbeitsplätzen in den Regionen unseres Kantons zu entschärfen und endlich Rechtssicherheit für die noch möglichen und Investitionen zu schaffen.

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