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REPOWER darf nicht zum Spielball der Politik werden

REPOWER darf nicht zum Spielball der Politik werden Mit dem kürzlich erfolgten Kauf von zusätzlichen 12.3 % Aktien der Repower von Alpiq hat der Kanton Graubünden seinen Anteil an Repower auf 58.3 % erhöht. Die SVP Graubünden hat diesen Kauf aufgrund der dadurch entstandenen Aktienmehrheit seitens des Kantons schon von Anbeginn kritisiert, da sie befürchtete, dass dadurch Repower zum Spielball der Politik werden könnte. Dies ist nun der Fall. Die SVP Graubünden verlangt, dass der Kanton, wie beim Kauf versprochen, die Aktienmehrheit möglichst umgehend wieder abgibt. Vom Kanton Graubünden als Mehrheitsaktionär von Repower wird von gewissen Kreisen nun unter anderem verlangt, dass er sich aktiv in die Geschäftsführung dieses Unternehmens einbringt und die Verantwortung für unternehmerische Fragen übernimmt. Dies zeigt insbesondere die jüngste Entwicklung im Zusammenhang mit dem geplanten Kraftwerk Saline Joniche und den damit zusammenhängenden Forderungen unterschiedlichster Kreise. Es muss in erheblichem Masse befürchtet werden, dass die unternehmerische Freiheit eines bisher erfolgreichen Unternehmens aufgrund politischer Querelen massiv eingeschränkt und behindert wird. Wie die SVP Graubünden bereits beim Kauf der Alpiq Aktien geltend machte, kann es nicht Aufgabe des Kantons sein, sich an Unternehmen zu beteiligt um sich dann in die Geschäftsführung einzumischen. Abgesehen davon, dass der Kanton weder die Möglichkeiten noch das entsprechende Know-how dazu dafür besitzt. Die SVP Graubünden verlangt, dass, wie beim Kauf der Aktien vom Kanton versprochen, er nun möglichst rasch seine Aktienmehrheit abgibt und die neu erworbenen Aktienanteile an einen neuen strategischen Partner (Ersatzaktionär) abgibt. Nur so kann gewährleistet werden, dass die bisher sehr erfolgreiche Repower, auch in steuerlicher Hinsicht für den Kanton Graubünden eine sehr interessante Unternehmung, auch in Zukunft ein florierendes Unternehmen bleibt und ungehindert dem Markt angepasste Entscheide treffen kann. Die im Zusammenhang mit der Aktienmehrheit entstandenen Probleme darf der Kanton Graubünden keinesfalls auf die lange Bank schieben, entsprechend muss er die Aktienmehrheit möglichst umgehend wieder abgeben.

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