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Medienmitteilung

SVP Fraktion – Vorbereitung Junisession

Zur Vorbereitung der Junisession (12. – 14.06.2017) traf sich die Grossratsfraktion der SVP Graubünden am 31. Mai 2017 in Landquart. Der Vorsitz oblag dem stellvertretenden Fraktionspräsident Roman Hug.
Die grossrätlichen Geschäfte der Junisession 2017 wurden dabei eingehend besprochen.
Im Zusammenhang mit der Totalrevision des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes (KBüG) ist die SVP grundsätzlich der Meinung, dass in Bezug auf die Voraussetzung der Wohnsitzdauer in der Gemeinde die gleichen Vorgaben zu gelten haben wie für den Kanton; die Möglichkeit der Herabsetzung der Wohnsitzdauer hat zur Folge, dass die Bürgergemeinden unter Druck gesetzt werden. Die SVP-Fraktion ist zudem, entgegen jener von SP und CVP, klar der Ansicht, dass eine weitere Reduktion der erforderlichen Aufenthaltsdauer als wie von der Regierung vorgeschlagen nicht in Frage kommt.
Nicht einzusehen ist weiter, weshalb die Rückerstattung von bezogenen Unterstützungsleistungen im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens lediglich auf 10 Jahre zurück zu erfolgen hat und nicht auch wie im kantonalen Unterstützungsgesetz vorgesehen auf 15 Jahre. Die SVP Fraktion vertritt die Meinung, dass Personen im Einbürgerungsverfahren, welche Unterstützungsleistungen bezogen haben, in Bezug auf die Rückerstattungspflicht gleich zu behandeln sind wie die übrigen Einwohnerinnen und Einwohner.

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