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SVP Graubünden fordert Augenmass bei der Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative

SVP Graubünden fordert Augenmass bei der Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative

Nach Ansicht der SVP Graubünden erlaubt die neue Verfassungsbestimmung über die Zweitwohnungsinitiative bis Ende Jahr weiterhin die Bewilligung von Baugesuchen, die nach dem 11. März 2012 eingereicht werden. Die SVP fordert daher die Bündner Regierung auf, sofort Handlungsanweisungen für die Gemeinden zu erlassen und vom UVEK die Aufnahme des Dialogs mit den Kantonen.

Volk und Stände haben der Zweitwohnungsinitiative zugestimmt. Obwohl der Ausgang dieser Volksabstimmung schwerwiegende Folgen für den Kanton Graubünden und namentlich das Bündner Gewerbe haben wird, ist das Abstimmungsresultat zu akzeptieren. Inakzeptabel ist dagegen die Art und Weise, wie das Infrastrukturdepartement (UVEK) derzeit die Übergangsbestimmungen zu dieser neuen Verfassungsbestimmung auslegt und damit grossen volkswirtschaftlichen Schaden anrichtet. Besonders stossend ist dabei der Umstand, dass die fragwürdige Auslegung der Übergangsbestimmungen einseitig durch das UVEK und ohne vorgängige Konsultation der betroffenen Kantone erfolgt ist.

Die SVP Graubünden nimmt mit Erstaunen Kenntnis von der Art und Weise der Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative durch den Bund. So wie diese geplant ist, führt sie innert kurzer Zeit zu einem Kahlschlag bei vielen KMU in Graubünden. Aus Sorge um den Weiterbestand dieser Unternehmen und den Verlust zahlreicher Arbeitsplätze fordert die SVP Graubünden deshalb Augenmass bei der Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative. Dabei sollen nicht nur der Landschaftsschutz sondern auch die Eigentumsgarantie, die Rechtssicherheit und der Vertrauensschutz der Bauwilligen beachtet werden.

Mittlerweile sind verschiedene Rechtsprofessoren sowie Planungsfachleute in den Kantonen zur Auffassung gelangt, dass der Initiativtext durchaus eine Fortführung der bisherigen Bewilligungspraxis bis 31. Dez. 2012 erlaubt. Eine pauschale Sistierung aller Bewilligungsverfahren ist demnach weder rechtlich geboten noch volkswirtschaftlich zu verantworten. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil ab dem 1. Januar 2013 zu unrecht sistierte Baugesuche nachträglich nicht mehr bewilligt werden können. Im Lichte der entstandenen Rechtsunsicherheit aber auch der ungünstigen Perspektiven ist eine grosse Ungewissheit über das anwendbare Recht und das weitere Vorgehen entstanden. Je nach Kanton oder Gemeinde werden Baubewilligungen erteilt oder Verfahren sistiert. Dieser Zustand ist eines Rechtsstaates unwürdig und in einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung inakzeptabel.

Dieser bedenkliche Zustand ruft nach raschem Handeln und wirksamen Korrekturen. Die SVP Graubünden ersucht deshalb die Regierung in diesen wichtigen Fragen rasch Klarheit zu schaffen. In diesem Zusammenhang richtet die SVP Graubünden folgende Forderungen an die Bündner Regierung:

1. Die Gemeinden sind anzuweisen, die Baubewilligungsverfahren – analog der Praxis des Kantons Wallis – im Rahmen der bestehenden kantonalen und kommunalen Limiten bis 31. Dez. 2012 weiterzuführen. Zugleich sind die Gemeinden von überstürzten Beschränkungen abzuhalten. Die im Vertrauen auf das geltende Recht getroffenen Vorkehren rechtlicher, planerischer und baulicher Art sollen damit und in Respektierung der Eigentumsgarantie geschützt werden.

2. Das UVEK soll aufgefordert werden, mit den Kantonen unverzüglich den Dialog aufzunehmen, um eine wirtschaftlich verträgliche Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen sicherzustellen. Die geforderten Ausführungsbestimmungen zur neuen Verfassungsnorm sind rasch und in gemeinsamer Zusammenarbeit zu erarbeiten. Dabei ist anzustreben, dass nicht nur dem Landschaftsschutz, sondern auch den verfassungsmässigen Grundsätzen der Rechtsicherheit und des Vertrauensschutzes sowie der Eigentumsgarantie Rechnung getragen wird.

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