Ruhegehalt ein alter Zopf – Agnes Brandenburger Grossrätin

Unsere Regierungsmitglieder leisten sehr grosse und anspruchsvolle Arbeit. Nach ihrem Ausscheiden aus dem ehrenvollen Amt sind sie mit ihrem breiten Wissen und ihrer grossen Erfahrung gefragte Persönlichkeiten in der Wirtschaft oder kehren in ihrem angestammten Beruf zurück. Bisher haben alle Regierungsmitglieder nach dem Ausscheiden aus dem Regierungsamt Anspruch auf ein lebenslanges Ruhegehalt. Dieses ist gekoppelt an die Anzahl Amtsjahre. Nach 12 Amtsjahren beträgt das volle Ruhegehalt 115’000 Franken pro Jahr. Diesen alten Zopf gilt es abzuschaffen. Unsere Regierungsräte sind bei der kantonalen Pensionskasse gut versichert. Fürs Alter ist vorgesorgt. Mit einem jährlichen Lohn von über 270’000 Franken während der Amtszeit besteht zudem die Möglichkeit einer Einlage in die persönliche Vorsorge, so dass eine allfällige Übergangsfrist für jüngere Regierungsmitglieder bis zur Aufnahme einer neuen Tätigkeit verkraftbar ist.
Ende November kommt die Volksinitiative der SVP «Schluss mit dem goldenen Fallschirm für Regierungsräte – Nein zum lebenslangen Ruhegehalt» zur Abstimmung. Sie ist überfällig und verdient Unterstützung, deshalb ein klares „JA“ am 30.11.2025.