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Rasche Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative forcieren – Nationalrat Heinz Brand

Das Bundesgericht hat am 22. Mai 2013 die direkte Anwendbarkeit der Verfassungsbestimmung zur Eindämmung des Zweitwohnungsbaus (Art. 74b BV) sowie die Beschwerdeberechtigung von Helvetia Nostra anerkannt. Im Rahmen der Urteilsberatung wurde durch das Bundesgericht wiederholt an das Parlament appelliert, rasch ein Gesetz zu erlassen, um im Interesse der Rechtssicherheit Unklarheiten zu beseitigen. Parallel zu den Arbeiten der Bundesverwaltung für einen Vernehmlassungsentwurf haben drei Bündner Bundeparlamentarier gemeinsam mit einem Sachverständigen einen Gesetzesentwurf samt Erläuterungen erarbeitet. Mit der kritischen Auseinandersetzung mit den Vollzugsfragen verfolgen die Urheber eine Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens und damit die Verbesserung der Rechtssicherheit.

Kern der Verfassungsbestimmung schützen

Es steht spätestens nach den Urteilen des Bundesgerichtes vom 22. Mai 2013 ausser Frage, dass die neue Verfassungsbestimmung in ihrem Kerngehalt unantastbar und direkt anwendbar ist. Entsprechend wurden auch erhebliche Vorbehalte gegenüber der bundesrätlichen Verordnung, welche zur Umsetzung des neuen Verfassungsartikels erlassen wurde, geäussert.

Spielraum im öffentlichen Interesse nutzen

Mit dem Erlass des Ausführungsgesetzes sollen Unklarheiten, die sich aus der Verfassungsbestimmung ergeben, bspw. beim Begriff der Zweitwohnung, geklärt werden. Zusätzlich wollen die Autoren des Gesetzes‐Entwurfs vor dem Hintergrund weiterer verfassungsrechtlicher Grundsätze wie etwa des Vertrauensschutzes, der Rechtsgleichheit, der Verhältnismässigkeit und der Eigentumsgarantie den gesetzgeberischen Spielraum nutzen, um auch in Zukunft eine nachhaltige Entwicklung in den betroffenen Regionen zu gewährleisten. Inhaltlich gibt der Gesetzesentwurf unter anderem auch konkrete Antworten auf sich stellende Fragen zum sachlichen und örtlichen Geltungsbereich der Initiative, zum Alt‐Wohnungsbestand und zu Hotelliegenschaften sowie zu übergangsrechtlichen Problemstellungen. Als Korrelat zur Ausnutzung des gesetzgeberischen Spielraums und zur Sicherung des Zwecks des Verfassungsartikels soll im Gesetz das Verbandsbeschwerderecht anerkannt werden.

Wahrung der föderalistischen Prinzipien

Mit dem Entwurf soll schliesslich auch weiterhin die föderalistische Ordnung in Bau‐ und Planungsangelegenheiten gewahrt werden, indem stufengerecht die Vollzugsaufgaben zwischen Bund, Kanton und Gemeinden aufgeteilt werden.

Rasch Rechtssicherheit schaffen

Die Autoren verstehen ihren Vorschlag für eine sich an den praktischen Fragen orientierende Gesetzgebung als Beitrag dafür, möglichst rasch Unklarheiten zu beseitigen und Rechtssicherheit zu schaffen.

 

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