Sexuelle Orientierung nicht entscheidend für Einbürgerung
Leserbrief von Nicola Stocker, Präsident Junge SVP Graubünden aus Trimmis
An der Juni-Session des Grossen Rates wurde die Totalrevision des Kantonalen Bürgerrechtsgesetzes behandelt, zu der sich die Junge SVP Graubünden bereits in der Vernehmlassung geäussert hatte. Während unsere Forderung, bezogene Sozialhilfegelder in den vergangenen 15 anstatt zehn Jahren zurückzahlen zu müssen, für Diskussionen sorgte und schliesslich deutlich abgelehnt wurde, ist eine unserer Forderungen diskussionslos gutgeheissen worden. Es geht um das Beseitigen einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung von schweizerisch-ausländischen eingetragenen Partnerschaften gegenüber schweizerisch-ausländischen Ehen. Während Letztere von der erleichterten Einbürgerung profitieren, müssen Erstere das ordentliche Verfahren durchlaufen. Der Bund macht die Einbürgerung somit von der sexuellen Orientierung abhängig, was als stossend zu betrachten ist. Im Rahmen der kantonalen Gesetzesrevision konnte nun eine Angleichung an die erleichterte Einbürgerung erzielt werden, indem die geforderte Wohnsitzfrist in der Einbürgerungsgemeinde von fünf auf zwei Jahre reduziert wurde. Aus unserer Sicht ein wegweisender Entscheid. Nichts desto trotz bleibt die Ungleichbehandlung schweizweit bestehen. Hier sind nun unsere Politiker in Bern gefragt.