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69’000 Seiten Bundeserlasse sind zuviel: Eine Deregulierung ist unerlässlich!

69’000 Seiten Bundeserlasse sind zuviel: Eine Deregulierung ist unerlässlich! 

von Magdalena Martullo-Blocher

Die Schweizer Wirtschaft leidet unter einer wechselkursbedingten Verteuerung. Sie fordert von der Politik aber nicht mehr Subventionen oder eine “Industriepolitik”, sondern einen Abbau der Regulierung. Besteht die Überregulierung nur “subjektiv” (wie es der Bundesrat sagt) oder ist sie auch objektiv messbar vorhanden? Was ist zu tun?

Bei geschäftlichen Hürden liegt die Schweiz weit hinter asiatischen Staaten zurück. Unternehmen wenden ihre personellen und finanziellen Ressourcen am liebsten für eine erfolgreiche Geschäftsführung auf. Einschränkungen durch Regulierung werden als bedeutende Standortnachteile beurteilt, mit Abwanderungen und fehlenden Neuansiedlungen als Folge. Regulierung kostet: Eine vom SGV in Auftrag gegebene KPMG-Studie schätzt Kosten von jährlich 60 Mrd. Franken oder 10% des BIP! Der Bundesrat schätzt allein die Kosten der wichtigsten Regulierungen auf 10 Mrd. Franken pro Jahr, so etwa für die Lebensmittelhygiene 1.3 Mrd. Franken, Hochbau-Bewilligungen 1.6 Mrd. Franken oder 6% des Bauvolumens, die 4000 Seiten Umweltrecht 1.8 Mrd. Franken, die 850 Seiten Arbeits- und Unfallsicherheit 1.2 Mrd. Franken. Umbau- und Erneuerungsbauten werden so bis zu 32% teurer. Dies bremst direkt die Investitionsfreude von Unternehmen. Nur beharrliches Ringen um innovative Lösungen verhinderte bei EMS, dass Ausbauinvestitionen an unseren langjährigen Schweizer Standorten nicht gleich zu Produktionsverlagerungen der gesamten Aktivitäten führten. Dies weil mit dem Ausbau auch noch gleich alle bisherigen Aktivitäten aufwändig an inzwischen geänderte Brandschutz- und Umweltvorschriften angepasst werden mussten.

Tatsache ist: Seit 1984 wächst die Anzahl der Bundeserlasse stetig. Am 1.1.2016 waren 4’900 Bundeserlasse mit insgesamt 69’000 Seiten in Kraft. Jede Woche kommen 120 neue Seiten dazu! Mehr als die Hälfte aller Bundeserlasse sind Staatsverträge, Tendenz stark steigend! 30% sind Verordnungen der Verwaltung mit doppelt so vielen Seiten wie die Gesetze selber! Damit gehen 90% aller Bundeserlasse direkt auf den Bundesrat und die Verwaltung zurück! Das Parlament verantwortet mit den Gesetzen nur 10%, die Volksinitiativen 1% aller Bundeserlasse. Die Regelungsflut führt dazu, dass wir sie nicht mehr kennen und auch nicht mehr anwenden (können). Die Rechtsordnung verkommt zu einem Instrument der rechtlichen Auseinandersetzung, mit hohen Kosten und praxisfremden Urteilen. Wir müssen erkennen, dass uns auch der Staat keine absolute Sicherheit geben kann und im Gegenteil die innovative Weiterentwicklung der Gesellschaft verhindert!

Schon verschiedene politische Vorstösse hatten die Deregulierung zum Ziel. 2008 wurden 199 veraltete Erlasse eliminiert und 161 revidiert. Nur 2 ½ Jahre später war diese Reduktion aber bereits wieder durch neue Erlasse kompensiert worden! Bezüglich Anzahl Seiten war gar keine Entlastung festzustellen. Im März 2015 gaben die drei grossen Parteien SVP, FDP und CVP den bürgerlichen „Schulterschluss“ bekannt, welcher ein konkretes Massnahmenpaket zur Stärkung des Standorts Schweiz enthielt. Er ist kurz darauf auseinandergefallen und bis heute nicht wieder aufgenommen worden.

Die Kosten von neuen Regulierungen sind bekannt. Im Rahmen einer Regulierungsfolgenabschätzung RFA werden sie jeweils durch das entsprechende Bundesamt geschätzt und ausgewiesen. Im Ausland wendet man darauf basierend bereits sogenannte „one in – one out“- oder „one in – two out“ – Klauseln an: Neu eingeführte Regulierungskosten müssen gleichzeitig durch wegfallende (einfach oder doppelt so hohe) Regulierungskosten kompensiert werden.

Was müssen wir tun? Das Parlament muss dem Bundesrat und der Verwaltung den Auftrag “one in – two out” erteilen. Nach 10 Jahren würden wir damit wieder den Regelungsbestand von 2007 (vor der Finanzkrise) erreichen. Diesen könnte man dann mit „one in – one out“ einfrieren. Diese Vorgaben müssen insbesondere auch die Staatsverträge und Verordnungen umfassen. Im internationalen Recht müssen wir zudem aufhören, uns als Musterschüler aufzuführen und EU-Recht abzuschreiben. Gleichwertigen Schweizer Lösungen muss der Vorzug gegeben werden – ohne “Swiss Finish”. Eine dynamische Übernahme von EU-Recht kommt nicht in Frage.

Die Schweiz braucht Standortverbesserungen. Deregulierung ist Sache des Parlaments und Auftrag der Bürgerlichen. Ich rufe deshalb die anderen bürgerlichen Parteien auf, ihre Kräfte gemeinsam für die Deregulierung zu mobilisieren. In dieser Legislatur haben wir die Chance, die Standortvorteile der Schweiz bedeutend zu stärken! Wenn wir nicht handeln, nimmt die Regulierung rasant weiter zu, der Standort wird unattraktiver und für wirtschaftliche Aktivitäten blockiert. Das kann wirklich nicht unser Ziel sein. Packen wir’s an!

Magdalena Martullo ist Mehrheitsaktionärin und Delegierte des Verwaltungsrates der international tätigen EMS-Gruppe, sowie Nationalrätin der SVP Graubünden. Beim vorliegenden Text handelt es sich um eine gekürzte Fassung des Referats, das sie anlässlich der Präsentation des Jahresabschlusses 2015 der EMS-Gruppe am 5. Februar 2016 in Zürich hielt.

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