Stellungnahme der SVP Graubünden zum Kantonalen Gesetz über den Natur- und Heimatschutz
Forderung: ökologischer UND wirtschaftlicher Natur- und Heimatschutz
Der Vorschlag für das Kantonale Gesetz über den Natur- und Heimatschutz geht weit darüber hinaus, als wie es aufgrund der Bundesgesetzgebung verlangt ist. Die wirtschaftliche Entwicklung im Kanton und seine Konkurrenzfähigkeit werden behindert und es wird in unabsehbarer Weise in die Rechte des Bürgers eingegriffen. Dabei ist es bedenklich, wie locker mit Eigentumsbeschränkungen und der eigentlich selbstverständlichen Eigentumsgarantie umgegangen wird. Die immer stärker werdende Tendenz einer Kompetenzverlagerung vom Parlament hin zur Exekutive wird von der SVP GR klar abgelehnt. Insbesondere die klare Trennung zwischen Gesetzgeber und ausführender Gewalt war in der Vergangenheit massgeblich für unsere kantonale wirtschaftliche Stabilität sowie für unsere Rechtssicherheit verantwortlich. Die Einsetzung einer speziellen Natur- und Heimatschutzkommission ist überflüssig und teuer (auch wenn sie schon im alten Gesetz vorhanden war). Der Kanton hat genügend eigene Fachleute. Eine spezielle Kommission stellt nur ein weiteres Bindeglied für voreingenommene Lobbyarbeit verschiedenster Couleur dar.
Weiter wird der ökologischen, aber auch wirtschaftlichen Notwendigkeit der Bündner Jagd viel zu wenig Rechnung getragen. Die Bedeutung der Jagd für eine nachhaltige Pflege und Nutzung der Landschaft wird klar unterschätzt.