Die SVP behält sich eine 2. Lesung bei der Beratung des Schulgesetzes vor
Die SVP Graubünden anerkennt den Revisionsbedarf des geltenden Schulgesetzes, um den veränderten Anforderungen gerecht zu werden, die der gesellschaftliche Wandel mit sich bringt. Allerdings sieht die SVP Graubünden im neu ausgearbeiteten Gesetz mehrere Bereiche, die in der vorgesehenen Form nicht hingenommen werden können.
Ja zum separativen Unterricht in Kleinklassen
Beim integrativen Unterricht, welcher in anderen Kantonen auf teilweise heftigen Widerstand gestossen ist, hat die zuständige Bildungskommission zwar Korrekturen vorgenommen, die Kleinklassen wurden aber ganz aus dem Gesetz genommen. Gerade Schüler mit besonderen Verhaltens- Auffälligkeiten sind beim separativen Unterricht in einer Kleinklasse mit einer ständigen und vertrauten Ansprechperson besser aufgehoben, als in einer Regelklasse oder in einer integrierten Kleinklasse. Dort können sie ohne Stigmatisierung gefördert und betreut werden.
Tagestrukturen ja, aber …
Die SVP unterstützt die neu vorgeschlagenen Blockzeiten und die Schaffung von Tagesstrukturen, welche ausserhalb der Blockzeiten anfallen. Der Besuch von diesen muss aber freiwillig bleiben und von den Leistungsnehmern selbst finanziert werden.
Qualitätssicherung im Vordergrund
Die Qualität der Bündner Schulen und damit der Ausbildungen muss im Mittelpunkt bleiben. Diese stehen und fallen mit der der Lehrerschaft. Die SVP Graubünden anerkennt die grosse und wichtige Arbeit der Schulen und ist bereit, die heutigen Lehrerlöhne so anzupassen, dass sie mit den benachbarten Kantonen im Verhältnis zu den jeweiligen Lebenshaltungskosten wettbewerbsfähig bleiben. Zudem ist die SVP der Meinung, dass anstatt einer stundenweisen Lehrerentlastung ab dem 55. und 60. Altersjahr, in einen alle zehn Jahre wiederkehrenden Weiterbildungsurlaub (Total 3) von maximal je drei Monaten investiert werden soll. Dies wäre ebenfalls eine Massnahme, welche zur Altersentlastung der Lehrer und Qualitätssicherung der Ausbildung beitragen würde.
Sollte das komplexe Schulgesetz mit Anliegen ausfallen, welche für die Kinder nicht vorteilhaft sind und die Gemeinden zu sehr belasten würden, behält sich die SVP die Forderung nach einer zweiten Lesung des Gesetzes vor.