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Der von den drei Bündner Parlamentariern erarbeitet Gesetzesentwurf zur Zweitwohnunginitiative wird von der SVP Graubünden begrüsst

Der von den drei Bündner Parlamentariern erarbeitet Gesetzesentwurf zur Zweitwohnunginitiative wird von der SVP Graubünden begrüsst Im Rahmen der Urteilsberatung zur Zweitwohnungsinitiative hat das Bundesgericht an das Parlament appelliert, rasch ein Gesetz zu erlassen, um im Interesse der Rechtssicherheit Unklarheiten zu beseitigen. Die SVP Graubünden ist darüber erfreut, dass drei Bündner Bundeparlamentarier, NR Heinz Brand, SR Martin Schmid und SR Stefan Engler vorausschauend die Initiative ergriffen und gemeinsam mit einem Sachverständigen einen Gesetzesentwurf samt Erläuterungen erarbeitet haben.

Spätestens nach den Urteilen des Bundesgerichtes vom 22. Mai 2013 steht ausser Frage, dass die neue Verfassungsbestimmung in ihrem Kerngehalt unantastbar und direkt anwendbar ist. Entsprechend wurden auch erhebliche Vorbehalte gegenüber der bundesrätlichen Verordnung, welche zur Umsetzung des neuen Verfassungsartikels erlassen wurde, geäussert. Mit dem von den drei Bündner Parlamentariern erarbeiteten Erlass des Ausführungsgesetzes können Unklarheiten, die sich aus der Verfassungsbestimmung ergeben, bspw. beim Begriff der Zweitwohnung, rascher geklärt werden. Inhaltlich gibt der Gesetzesentwurf unter anderem auch erste konkrete Antworten auf die sich stellenden Fragen zum sachlichen und örtlichen Geltungs-bereich der Initiative, zum Alt‐Wohnungsbestand und zu Hotelliegenschaften sowie zu übergangsrechtlichen Problemstellungen. Auch soll im Gesetz das Verbandsbeschwerderecht ausdrücklich anerkannt werden. Die SVP Graubünden begrüsst aher diesen Vorschlag, denn er ist ein Beitrag, um in diesem für den Kanton Graubünden, aber auch für die übrigen Kantone, äusserst wichtigen Bereich möglichst rasch Unklarheiten zu beseitigen und Rechtssicherheit zu schaffen; Bundesrat und Parlament erhalten dadurch auch rasch die nötigen Grundlagen und können sich an diesem Vorschlag orientieren.

Die in diesem Zusammenhang von der Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) geäusserte Kritik wirkt befremdend und ist einer raschen und lösungsorientierten Schaf-fung der geforderten Rechtssicherheit abträglich. Auch in inhaltlicher Hinsicht vermag die Kritik in keiner Weise zu überzeugen. Unverständlich ist in diesem Zusammenhang auch die Zurückhaltung der Bündner Regierung.

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