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Die Proporzinitiative steht!

Obwohl die Frist erst im nächsten Jahres abläuft, kann die SVP einen Grosserfolg vermelden: bereits nach 8 Monaten sind die notwendigen 4000 Unterschriften der Proporzinitiative beisammen! Wie geplant wird die Unterschriftensammlung bis Mitte Oktober weitergeführt. Nach erfolgten Beglaubigung durch die Gemeinden wird die Initiative im November eingereicht.

Mit dem vorgeschlagenen Wahlsystem soll eine repräsentativere Vertretung im Grossen Rat sichergestellt werden. Das ist, nachdem sich die politische Landschaft Graubündens in den letzten Jahren stark verändert hat, nicht mehr der Fall. Starke und neue Gruppierungen sind heute im Rat kaum oder schwach vertreten, Einzelpersonen haben kaum eine Chance in den Grossen Rat einzuziehen. Eine angemessene Mitwirkung dieser Gruppierungen im Grossen Rat ist wichtig, weil die politischen Auseinandersetzungen im Grossen Rat stattfinden müssen.

Die letzte Abstimmung über den Proporz mit dem so genannten Bündner Modell scheiterte sehr knapp: erst nach einer Nachzählung stand das Ergebnis fest. Kritik beim damaligen Modell wurde vor allem in Bezug auf das komplizierte Verfahren angebracht. So wollte man gleichzeitig in den Bezirken nach dem Proporzsystem, in den Kreisen nach dem Majorzsystem wählen. Die für den Wähler so wichtige Einfachheit und Transparenz des Systems war nicht mehr gewährleistet.

 Die Proporzinitiative der SVP Graubünden will die heutigen Wahlkreise beibehalten. Dies garantiert einerseits volksnahe Wahlen und anderseits auch weiterhin die Vertretung der kleinen peripheren Kreise in unserem Kantonsparlament. Damit wird ein starkes Gegengewicht zur heutigen Tendenz, alles zu zentralisieren und zu uniformieren geschaffen. Die SVP erwartet, dass die Initiative rasch behandelt und dem Volk vorgelegt wird. Die Grundsätze der SVP Proporzinitiative:

• Die Wahlen sollen weiterhin auf Kreisebene durchgeführt werden. Diese Wahlkreiseinteilung garantiert volksnahe Wahlen. Die Kandidaten in den Kreisen sind bekannt. Der Aufwand für die Wahlen kann deshalb im Rahmen gehalten werden.

• In allen Kreisen mit mehr als einem Vertreter sollen die Wahlen nach dem Proporz-Wahlsystem durchgeführt werden. Die Bestimmungen der Nationalratswahlen sollen dabei sinngemäss angewendet werden. Dieses System ist bekannt und hat sich bewährt. Im Kanton Jura werden sogar die Ständeratswahlen nach diesem System durchgeführt. Dies führt für die Stimmberechtigten zu einer grösseren Auswahl und weniger reinen Bestätigungswahlen.

• In den Einer-Wahlkreisen sollen die Wahlen wie bisher durchgeführt werden. Mit der vorgeschlagenen Wahlkreiseinteilung wird auch die Frage nach der Zukunft der Einer-Wahlkreise beantwortet. Damit wird auch weiterhin gewährleistet, dass die Regionen wie bisher im Grossen Rat zu Worte kommen.

• Das Gesetz soll die Stellvertretung regeln. Für die Stellvertreterregelung gibt es verschiedene Optionen. Am einfachsten wäre es wohl, wenn die Nichtgewählten mit der höchsten Stimmenzahl diese Funktion einnehmen, wobei auch Alternativen denkbar wären.

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