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Heinz Brand: «Besorgniserregende Zuwanderung!»

Von: Margrith Ladner@VILAN24

SVP-Regierungsratskandidat Heinz Brand referierte am letzten Freitagabend in Schiers über das Thema Ausländer- und Asylpolitik im Lichte der Personen-freizügigkeit. Er beleuchtete die Konsequenzen der Bilateralen Verträge I und II und zeigte die Probleme in der Umsetzung und die negativen Auswirkungen in der Praxis aufgrund der gemachten Erfahrungen in den letzten 8 Jahren auf.

SVP-Regierungsratkandidat Heinz Brand referierte über ein delikates Thema Personenfreizügigkeit

Die Umsetzung der Personenfreizügigkeit ist nun seit 2002 voll im Gange und wird 2016 abgeschlossen sein. Das heisst, dass bis dahin die totale Freizügigkeit mit allen EU-Staaten Tatsache sein wird, was auch bedeutet, dass einzelne Hürden und Kontrollen bis zu diesem Zeitpunkt vollständig und sukzessive abgebaut werden. Heinz Brand teilt die Meinung nicht, dass man nur gute Erfahrungen mit den Bilateralen I gemacht habe. Er ist klar der Meinung, dass jetzt endgültig kein Stopp mehr möglich ist. Die weitgehende Liberalisierung als Konsequenz der Bilateralen I bedeutet für den Regierungsratskandidaten Verzicht auf Kontrollen bei der Einwanderung, Verzicht auf Kontrollen betreffend Lohn für ausländische Arbeitssuchende und Verzicht auf Kontrolle betr. Inländervorrang bei Stellenvergebung etc. Die wohl versprochenen neuen Kontrollmassnahmen bezeichnet Heinz Brand wortwörtlich als „Rohrkrepierer“, weil keine wirksamen Sanktionen möglich seien, da sich das Ganze Prozedere bis zu einer rechtskräftigen Durchsetzung viel zu kompliziert und zu langwierig gestalte.

Asylbereich

Seit 2006 sind laut Heinz Brand beim Schengen- u. Dublinabkommen bereits 107 Rechtsänderungen vorgenommen worden, welche die Schweiz automatisch übernehmen muss. Er klärt die Anwesenden darüber auf, dass die Bilateralen II in der Theorie zwar als gut bezeichnet werden, ob es allerdings in der Realität und in der Praxis ebenfalls so aussieht, darüber hegt Brand grösste Zweifel. Alles Schönreden der Befürworter vermöge nicht darüber hinwegzutäuschen, dass die Schweiz in ihrer Visumspolitik einen grossen Souveränitätsverlust erlitten habe, weil sich die Schweiz nicht mehr an die nationale, sondern an die EU-Visapolitik zu halten hat und nicht mehr eigenständig und aufgrund eigener Gesetzgebung entscheiden kann.

Heinz Brand wirft gar die Frage auf: „Sind wir für dumm verkauft worden?“. Was in der Theorie und im Vorfeld der Abstimmungen versprochen und gutgeredet wurde, sieht in der Realität laut dem Referenten anders aus. Obwohl uns die Befürworter unter anderem weismachen wollten, dass Schengen die Schweiz nichts koste, musste z.B. allein der Flughafen Kloten für hunderte von Millionen um- und ausgebaut werden. Auch die Einführung des biometrischen Passes z.B. ist eine Auswirkung des Schengenabkommens und kostet uns rund 140 Millionen Franken.

Besorgniserregende Zuwanderung

Anhand einer Statistik zeigt der SVP-Kandidat eine enorme Steigerung der Einwanderung von EU-Bürgern in die Schweiz auf. Selbst im Krisenjahr 2009 ist die steigende Tendenz nicht abgebrochen. Laut Brand ist auch diese Tendenz nur theoretisch zu stoppen. Die sogenannte Ventilklausel anzurufen, mit welcher man ein Kontingent einführen könnte, ist bei dieser ungebrochenen Entwicklung auf diesem Niveau nicht mehr möglich. Diese Tatsache der unaufhaltsamen zu starken und zu schnellen Zuwanderung, so gibt Heinz Brand zu bedenken, hat für die schweizerische Volkswirtschaft grosse negative Auswirkungen. Heinz Brand ist der Meinung, dass in diesem fortgeschrittenen Stadium die Personenfreizügigkeit weiterhin ungebremst gelten wird. Eigenständige Schutzbe-stimmungen kann die Schweiz laut Schengenabkommen nicht erlassen, da diese vom Europäischen Gerichtshof festgelegt werden. In dieser Lage sieht Heinz Brand kaum eine Möglichkeit, eine Reduktion der Einwanderung zu erreichen. Für Brand ist es klar: „mit den Bilateralen Verträgen I und II hat sich die Schweiz in die Abhängigkeit der EU-Richter begeben“, da die Schweiz, wie bereits erwähnt, laut Abkommen keine eigenständigen Gesetze mehr durchsetzen kann. Gegen den starken Anstieg der Asylgesuche (2004/05 ca. 10’000.—pro Jahr, heute rund 17’000.–) ist gemäss den Ausführungen von Heinz Brand auch das Superrezept „Schengen/Dublin“ untauglich, obwohl es vielleicht manchmal gewisse Abläufe etwas vereinfacht. Auch hier stellt Brand fest, dass EU-Recht gilt und sich die Schweiz unterzuordnen hat. Die viel gepriesene grosse Wirksamkeit des Schengeninformationssystems beurteilt Heinz Brand als sehr relativ, da sich unter den sogenannten erfolgreichen 25 Fahndungs-Treffern (Festnahmen, Vermisstenentdeckung, Sachfahndungen) pro Tag sehr viele Bagatellfälle befänden. Der Wirksamkeit des Bilateralismus steht Heinz Brand aufgrund der gemachten Erfahrungen in der Praxis kritisch gegenüber und sagt aus, dass es Beispiele zur Genüge gebe, dass Bilateralismus in vielen Bereichen negativ sei.

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