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SVP für harte Haltung bei den Wasserzinsen

Mit einer minimalen Unterstützung der Wasserkraft hat sich der Bundesrat bei der Abstimmung über die kürzlich angenommenen Energiestrategie 2050 die Unterstützung der Gebirgskantone für sein fragwürdiges energiepolitisches Vorhaben gesichert.  Bedauerlicherweise haben sich für dieses Vorhaben auch zahlreiche Bündner Interessenvertreter sowie auch die andern bürgerlichen Parteien einspannen lassen.

Schon kurz nach der Annahme dieser Energiestrategie hat der Bundesrat nun vor kurzem einen Bundesbeschluss zur erstmaligen Reduktion der Wasserzinsen in die Vernehmlassung geschickt. Diese Reduktion ist zudem lediglich als Übergangslösung vorgesehen, danach sollen weitere Senkungen folgen. Dieses Vorhaben trifft die Gebirgskantone in ihren virtuellen Interessen. Die SVP wehrt sich deshalb vehement gegen dieses Ansinnen, weil es einmal mehr die Bergkantone und deren Gemeinden massiv benachteiligt. Für letztere haben die Einkünfte aus den Wasserzinsen vielfach existenzielle Bedeutung. Zudem steckt der Alpenbogen aufgrund anderer Umstände (Tourismus, Frankenstärke, Folgen der Zweitwohnungsinitiative, etc.) in einer Krise, weshalb nicht noch weitere Einnahmenausfälle hingenommen werden dürfen.

Der Vorschlag einer Reduktion der Wasserzinsen um nahezu 30% als Übergangslösung ist für die SVP absolut unverständlich und inakzeptabel. Nicht minder nachvollziehbar ist das Verhalten der übrigen Parteien, welche offenbar gewillt sind, diesen Kahlschlag bei den Wasserzinsen ohne ernsthaften Widerstand hinzunehmen. Besonders die CVP muss sich die Frage gefallen lassen, wie lange sie die berggebietsfeindliche Energiepolitik ihrer Bundesrätin Leuthard noch mittragen will.

Angesichts dieser drohenden Einnahmenausfälle verlangt die SVP, dass die Bündner Regierung in Zusammenarbeit mit den übrigen Bergkantonen nun rasch ein Gegenkonzept erarbeitet, welche diese geschlossen und mit Nachdruck gegenüber dem Bund vertreten. Dieses darf die bisherigen Leistungen an die Bergkantone in keiner Weise schmälern. Die SVP lehnt deshalb zukünftige Modelle, die den Wasserzins in einen Grundanteil und einen marktabhängigen Anteil splittet ab, weil damit die bisherigen Leistungen in Frage gestellt würden. Offen steht sie einer Lösung gegenüber, bei dem sich der Wasserzins aus einem Grundbetrag zuzüglich eines Speicherzuschlags zusammensetzt. Als Diskussionsbasis könnten Ansätze nach Auffassung der SVP wie folgt festgelegt werden: Grundbeitrag CHF 90.—, Speicherzuschlag von mindestens CHF 30.—. Mit einem derartigen Modell würde auch endlich die unterschiedliche Qualität der verschiedenen Energiearten (Spitzenenergie versus Bandenergie) besser abgebildet.

Im Übrigen erwartet die SVP von den übrigen Parteien, dass diese die parlamentarische Initiative von Nationalrat Rösti zur „Sicherung der Selbstversorgung mit Strom aus Wasserkraft zur Überbrückung der aktuellen Preisbaisse“ unterstützen. Mit knapp 60% Anteil an der schweizerischen Stromproduktion ist die Wasserkraft absolut unentbehrlich für die Versorgungssicherheit. Ein Wegfall auch nur eines Teils der inländischen Produktion hätte weitreichende Folgen und würde unser Land erpressbar machen.

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