Totalrevision des kantonalen Pensionskassengesetzes (PKG) – Stellungnahme der SVP-Graubünden
Aufgrund der vom Bundesrat auf 1. Januar 2012 in Kraft gesetzten BVG-Teilrevision zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen unterzieht der Kanton Graubünden gegenwärtig das Gesetzes über die Kantonale Pensionskasse einer Totalrevision. Im Rahmen der Vernehmlassung verlangt die SVP-Graubünden zwingend das System der Vollkapitalisierung sowie ein klares Anforderungsprofil für die PK-Verwaltungskommission. Sofern das vom Departement für Finanzen und Gemeinden vorgelegte Gesetz dem System der Vollkapitalisierung unterstellt wird, ist die SVP-Graubünden grundsätzlich bereit, dieses zu unterstützen. Weiter verlangt die SVP-Graubünden, dass für die Wahl in die Verwaltungskommission ein klares Anforderungsprofil erstellt wird. Im vorliegenden Gesetzesentwurf ist zu diesem Zweck ein neuer Gesetzesartikel aufzunehmen, welcher die Aufgaben der Verwaltungskommission im Detail definiert. In einem zusätzlichen Artikel sollen die bisherigen Rechtsmittel beibehalten und klar benannt werden. Einsprachen sollen nicht, wie im Gesetzesentwurf vorgesehen, durch die Verwaltungskommission über das Vorsorgereglement geregelt werden können. Schliesslich soll Art. 11 des vorliegenden Gesetzesentwurfes dahingehend angepasst werden, dass die Verwaltungskommission ausschliesslich ein Vorschlagsrecht gegenüber den Sozialpartnern über Massnahmen bei Unterdeckung erhält und nicht als Vermittlerin auftreten soll. Um die Gefahr auszuschliessen, dass der Staat mit Fürsorgeleistungen einspringen muss, wenn das Alterskapital bei Auszahlung verspekuliert wird, soll im neuen Gesetz der Bezug des Altersguthabens durch einmalige Auszahlung ausgeschlossen bzw. zumindest stark eingeschränkt werden.