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Leserbriefe

BGI: Es soll niemand so tun, als wären die Folgen nicht bekannt!

Ausgangslage:
Weil das Parlament die Masseneinwanderungs-Initiative (MEI) 2014, die von Volk und Stände an der Urne angenommen wurde – nicht wortgetreu – umgesetzt hat (Verfassungsbruch) verlangt die Begrenzungs-Initiative (BGI) zu Recht, dass der Bundesrat mit Brüssel die Personenfreizügigkeit (PFZ) neu verhandelt.
Die Begrenzungsinitiative sieht vor; innerhalb eines Jahres will die Schweiz auf dem «Verhandlungsweg» den freien Personenverkehr (PFZ) mit der EU neu aushandeln.
Dafür lässt der Initiativtext dem Bundesrat zwölf Monate Zeit. Findet die Regierung mit Brüssel innerhalb dieser Frist keine einvernehmliche Lösung, wird der Bundesrat die PFZ innerhalb weiterer dreissig Tage kündigen.

Recht auf Nachverhandlung:
Im Personenfreizügigkeits-Vertrag, den die Schweiz mit der EU abgeschlossen hat, ist ausdrücklich das Recht jedes Vertragspartners aufgeführt (Artikel 14, Artikel 18),
wenn sich die Einwanderungsverhältnisse massiv verändern, kann der ursprüngliche Vertrag neu ausgehandelt werden!

Es wird eng (zu) eng im Schweizerland:
Behörden und Medien verschweigen erkennbar die Folgen der 2007 eingeführten grenzenlosen EU-Personenfreizügigkeit. Durch die unkontrollierte Einwanderung verschwinden unsere Werte, Traditionen und die Sozialwerke werden ausgeplündert.

Wahrheit wird verleugnet:
BRin Keller-Sutter verbreiten landauf, landab verwirrende und heuchlerische Falschaussagen (…) bei der BGI handle es sich um eine Kündigungs-Initiative. Das stimmt schlichtweg nicht! Die Neu-Bundesrätin versucht arglistig mit 350 Millionen (Steuerfranken) die Überbrückungs- u. Entlassungsrente für ältere Arbeitslose als eine Art indirekten Gegenvorschlag ins Feld zu führen.

40 Jahre Freihandelsabkommen (FHA) 1972 mit der EU:
Das FHA, 22. Juli 1972, ist immer noch rechtskräftig, und garantiert die Grundlage für den freien Marktzugang zum EU-Binnenmarkt für gegenseitigen Warenaustausch der Schweizer Exporteure. Falls die PFZ infolge des EU-Wiederstand gekündigt wird, hat das gleichwertige Freihandelsabkommen von 1972 weiterhin Gültigkeit.

Verfassungswidriger Geheimpakt gegen das eigene Volk:
Skandalös, Bundesrätin Sommaruga hat die EU-Kommissionspräsidentin Frau v. der Leyen beim WEF in Davos, am 20. Januar gebeten, bis zur Abstimmung der Begrenzungsinitiative keine weiteren Druckversuche zu lancieren wegen des EU-Rahmenabkommen. Dies mit dem Zweck zu verhindern, dass Äusserungen oder Druckversuche seitens Brüssel der BGI Auftrieb verleihen könnte.

457‘898 Auslandschweizer in EU-Europa:
Die BGI Abstimmung betrifft uns Auslandschweizer ganz direkt. Gerade deswegen wollen wir unsere Bürgerrechte wahrnehmen, und fühlen uns für die Folgen unserer Entscheidungen genauso verantwortlich wie unsere Mitbürger in der Heimat. Zustimmung zur Begrenzungs-Initiative wird für uns Exilschweizer in EU-Europa keine Nachteile haben, dass Auslandschweizer dann nicht mehr reisen oder in der EU leben und arbeiten könnten. Daher JA zur BGI am 27. September 2020!

Viktor Nell, E-43895 L’Ampolla (T)
Präsident SVP Landes-Sektion Spanien

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