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Leserbriefe

Die Ironie des Abstimmungssonntags

64.7% der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben am Sonntag JA zur «Gesetzlichen Grundlage für die Überwachung von Versicherten» gesagt. Ein eindeutiges und klares Ergebnis. Aber ihr Gang zur Urne war möglicherweise vergebliche Mühe, weil gleichentags entschieden wurde, dass die Schweiz nicht selber bestimmen soll was in unserm Land gilt. Natürlich bin ich über Letzteres enttäuscht, aber den Abstimmungsentscheid gilt es zu akzeptieren.

Und wie steht es um den erwähnten Mehrheitsentscheid des Souveräns, welcher den Sozialmissbrauch nicht mehr will? Diese Frage finde ich spannend. Warum? Nur ein halber Tag nach der Abstimmung, also am Montagmorgen, haben die Verlierer der Abstimmung, nämlich die Gegner von Versicherungsdetektiven angekündigt, dass sie den überaus deutlichen Volksentscheid nicht akzeptieren werden und stattdessen der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und nicht das Volk das letzte Wort haben wird (Quelle: Tagesanzeiger). Und nachdem nun der EGMR das eindeutige Zeichen der Schweizerinnen und Schweizer erhalten hat, dass diese die Fremdbestimmung über die Selbstbestimmung stellen, stehen aus meiner Sicht die Chancen der Verlierer der Abstimmung gegen den Sozialmissbrauch gut, dass der EGMR den schweizerischen Volksentscheid für ungültig erklären wird. Ich hoffe es nicht, aber damit würde in der Schweiz bereits wieder eine Minderheit über die Mehrheit bestimmen. Wollten wir das?
Das ist die Ironie des denkwürdigen Abstimmungssonntags vom 25. November 2018.
Mario Cortesi, SVP-Gemeinderat Chur

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