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Bündner Gemeinden droht Kostenschock

Ab März 2027 erhalten rund 30’000 Personen mit Schutzstatus S automatisch eine Aufenthaltsbewilligung B und damit Anspruch auf reguläre Sozialhilfe auf Schweizer Niveau. Gleichzeitig zieht sich der Bund aus der Finanzierung zurück. Die Kosten werden vollständig auf die Kantone und Gemeinden abgewälzt. Schweizweit rechnet die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos) mit Mehrkosten von über 300 Millionen Franken.

Für die kleinen Gemeinden im Kanton Graubünden ist diese Entwicklung besonders bedrohlich. Bereits wenige Fälle können in einer Berggemeinde zu spürbaren Steuererhöhungen führen. Die SVP Graubünden begrüsst deshalb den Vorstoss der Zentralschweizer Kantone, teilt die Kritik an der automatischen Statusumwandlung und geht in ihren Forderungen weiter.

Die SVP Graubünden fordert:

  • Keine automatische Umwandlung des Schutzstatus S in eine Aufenthaltsbewilligung B. Der Status S wurde als temporäres, rückkehrorientiertes Schutzinstrument geschaffen. Die automatische Umwandlung macht ihn faktisch zum dauerhaften Aufenthaltsmodell und öffnet über Härtefallgesuche die Tür zur permanenten Niederlassung.
  • Keine Sozialhilfe-Gleichstellung mit Schweizerinnen und Schweizern. Wer nach vier Jahren in der Schweiz nicht erwerbstätig ist, hat keinen Anspruch auf höhere Sozialhilfe.
  • Keine Kostenabwälzung auf die Gemeinden. Solange der Bund den Schutzstatus S gewährt, muss er die Kosten mittragen. Es ist nicht hinnehmbar, dass der Bund gleichzeitig den Schutz aufrechterhält und sich aus der Finanzierung verabschiedet.

Nationalrat Roman Hug, Präsident der SVP Graubünden: «Der Schutzstatus S versprach vorübergehender Schutz mit Rückkehrperspektive. Jetzt zeigt sich, dass aus dem Provisorium ein dauerhafter Aufenthalt mit steigenden Kosten werden soll. Unsere Bündner Gemeinden können diese Mehrbelastung nicht schultern.»

Italiano: 2026-05-22 – Impennata dei costi

Weitere Auskünfte erteilt:
Roman Hug
Nationalrat & Präsident SVP Graubünden
📞 078 600 98 20
✉️ rh@bhp-ag.ch
🌐 www.svp-gr.ch

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