Mitmachen
Leserbriefe

Leserbrief: Richtig ist …

Frau Leuthold schreibt in ihrem Leserbrief, dass ein Jugendlicher, der in einen Laden enbricht um ein paar Flaschen Bier zu stehlen und ein älterer Herr, der eine Putzfrau schwarz beschäftigt automatisch des Landes verwiesen werden. Dies ist falsch! Eine Ausschaffung der Täter ist bei schweren Delikten (wie z.B. Mord, Raub, Vergewaltigung usw.) zu vollziehen, unabhängig davon, ob ein Täter vorbestraft war oder nicht. Eine Ausschaffung ist zudem vorgesehen bei Wiederholungstätern in Bezug auf Delikte, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit in besonderem Masse beeinträchtigen (z.B. einfache Körperverletzung, Bedrohung von Behörden, usw.). Der Jugendliche muss keine Ausschaffung dürchten, wenn es sich um eine Einzeltat handelt und er nicht bandenmässig einbricht. Zudem wäre die Deliktsumme bei ein paar Flaschen Bier unter CHF 300.- und entsprechend würde dies nicht zur Ausschaffung führen. Auch Bagatelldelikte im Bereich Sozialhilfebetrug führen nicht zur Wegweisung, meist nicht mal zur Strafanzeige. Der Betrug müsste qualifiziert sein, was Arglist und erheblicher Gewinn voraussetzt.
Richtig ist, dass Mörder, Vergewaltiger, Einbrecher automatisch des Landes verwiesen werden und dies ist gut so. Danke, dass Sie am 28.2.2016 Ja sagen zur Durchsetzungsinitiative sagen und die Schweiz für uns Jugend wieder sicherer machen.

Christian Kessler, Fanas

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Artikel teilen
mehr zum Thema
Medienmitteilung
Artikel teilen
18.06.2026, von Roman Hug
Regierungsrat Peter Peyer prüft neu die systematische Einforderung von Strafregisterauszügen bei Aufenthaltsbewilligungen in Risikoregionen wie dem Misox.... mehr lesen
Medienmitteilung
Artikel teilen
22.05.2026, von Roman Hug
Ab März 2027 erhalten rund 30'000 Personen mit Schutzstatus S automatisch eine Aufenthaltsbewilligung B und damit Anspruch... mehr lesen
weiterlesen
Kontakt
SVP Graubünden Sekretariat,
Petra Casty,
Via Ruegna 2,
7016 Trin-Mulin
Telefon
076 247 91 66
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden