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Die SVP-Graubünden nimmt mit grosser Genugtuung zur Kenntnis, dass das Verwaltungsgericht in seinem Beschwerdeurteil die Gültigkeit der Fremdspracheninitiative festgestellt hat.

Die SVP-Graubünden nimmt mit grosser Genugtuung zur Kenntnis, dass das Verwaltungsgericht in seinem Beschwerdeurteil die Gültigkeit der Fremdspracheninitiative festgestellt hat.

Die Initiative „Nur eine Fremdsprache in der Primarschule“ (Fremdspracheninitiative) wurde bekanntlich vom Grossen Rat auf Antrag der Regierung für ungültig erklärt. Die SVP Graubünden hat von Anbeginn vehement gegen die Ungültigkeitserklärung votiert; sie hat in diesem Zusammenhang auch darauf hingewiesen, dass durch die Ungültigkeitserklärung die Volksrechte missachtet und der Volkswille vom Grossen Rat nicht ernst genommen würde. Gegen die Ungültigkeitserklärung durch den Grossen Rat wurde in der Folge beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingelegt. Dieses hat nun in seinem Urteil vom 15. März 2016 die Beschwerde gutgeheissen und hat die Gültigkeit der Fremdspracheninitiative festgestellt. Die SVP-Graubünden nimmt diesen Entscheid mit grosser Genugtuung zu Kenntnis und rät den Volksvertretern im Grossen Rat, aber auch der Regierung, künftig den Volkswillen vermehrt ernst zu nehmen und nicht einfach Initiativen, die nicht ins eigene Konzept passen oder dem eigenen Gusto entsprechen für ungültig zu erklären.

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