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Die Teilrevision des Personalgesetzes wird von der SVP Graubünden entschieden zurückgewiesen

Die SVP Graubünden weist die Teilrevision des Personalgesetzes zurück, da diverse Anregungen aus den Vernehmlassungen nicht berücksichtigt wurden. Besonders stört sich die SVP Graubünden an der vorgesehenen Beteiligung des Kantons an den Kinderbetreuungskosten der kantonalen Angestellten.

Mit der geplanten Kostenbeteiligung an Betreuungskosten würden Mitarbeitende der öffentlichen Hand von kostenintensiven Unterstützungen profitieren, welche Arbeitnehmenden in der Privatwirtschaft nicht erhalten. Zudem werden die Betreuungskosten schon heute massiv mit staatlichen Geldern mitfinanziert, eine zusätzliche Beteiligung für kantonale Angestellte ist daher völlig unangebracht.

Zudem wurde bei der Revision der Vorlage über die Pensionskasse in Aussicht gestellt, dass Anpassungen der Sätze beim Personalgesetz diskutiert werden. Diese Artikel wurden jedoch nicht in die Botschaft aufgenommen.

Ursprünglich wollte die SVP die Revision verschieben, da die Kommissionen bereits an der kommenden Session völlig neu zusammengesetzt sein werden. Leider wurde darauf nicht eingegangen.

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