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Medienmitteilung

Kantonsgericht Graubünden – Neuanfang ist nach wie vor unumgänglich!

ereits vor der Juni Session hat die Fraktion der SVP Graubünden die aktuelle Gerichtsvizepräsidentin und sämtliche Richter (inkl. dem ausscheidenden Präsidenten sowie dem zur nicht Wiederwahl empfohlenen Peter Schnyder) angehört und kam zum eindeutigen Schluss, dass nach eingehender Prüfung der Fakten kein heutiges Mitglied des Kantonsgerichtes zur Wiederwahl empfohlen werden kann. Diese Meinung hat sich an einer letzten Woche ausserordentlich abgehaltenen Fraktionssitzung – nur zum Thema der anstehenden Richterwahlen – nochmals klar gefestigt.

Unter der Leitung von Fraktionspräsident Jan Koch und Fraktionsvizepräsident Roman Hug hat sich die Fraktion der SVP für diese Beratung erneut viel Vorbereitungszeit genommen. Es zeigt sich nach Darlegung der aktuell vorliegenden Fakten, dass der Weg, welchen die KJS (Kommission für Justiz und Sicherheit) eingeschlagen hat, nicht funktionieren wird und der Neustart unumgänglich wird. Rein durch die Nichtwiederwahl von Peter Schnyder und durch den Verzicht von Gerichtspräsident Norbert Brunner kann am Kantonsgericht Graubünden nicht wieder Ruhe einkehren. Das Gremium als Ganzes hat in zentralen Fragen versagt und sich insbesondere nicht so verhalten, wie es von Magistratspersonen erwartet werden kann, darf und muss.
Die Fraktion der SVP ist der festen Überzeugung, dass jede Bündnerin und jeder Bündner Anrecht auf eine faire und ausgewogene Rechtsprechung hat. Dies ist unter dem aktuellen Gremium leider nicht möglich, wie auch kürzlich veröffentliche Bundesgerichtsentscheide klar aufzeigen. Wir sehen auch, dass dieser Umstand nicht einer einzelnen Person per se zugetragen werden kann, sondern dass dies vielmehr das Versagen der gesamten Institution als solches offenbart.
Das Kantonsgericht Graubünden benötigt deshalb einen Neustart. Ein Neustart benötigt Zeit. Deshalb ist für die Fraktion einstimmig klar, dass die anstehenden Wahlen für das Kantonsgericht im August 2020 nicht durchgeführt werden können. Erst kurz vor der kommenden Augustsession werden erneut weitere Urteile seitens des Verwaltungsgerichtes erwartet. Eine faire Analyse dieser wird daher nicht möglich sein, wobei auf diese Situation bereits früh hingewiesen wurde. Leider ist die Mehrheit der bürgerlichen Vertreter (insbesondere CVP und FDP) nicht bereit, diesem Umstand Rechnung zu tragen und will die Wahlen so bereits im August 2020 erzwingen, was ihr gutes Recht ist. Die SVP Graubünden kann dazu aber nicht Hand bieten.
Nach wie vor bietet die Fraktion der SVP Graubünden aber klar Hand zu einem Kompromiss mit einem Neustart des Kantonsgerichtes und wird sich an allfälligen Wahlen im Oktober 2020 beteiligen, dann jedoch mit einem echten Neustart.

Fraktionspräsident Jan Koch ist überzeugt: «Nur mit einem echten Neustart kann es uns gelingen, das Vertrauen in die Rechtsprechung wiederherzustellen. Uns ist klar, dass die kommenden Monate für alle eine grosse Herausforderung wären. Jedoch lieber diese Kröte schlucken – als weiterhin die aktuellen Probleme zu tolerieren.»

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