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Medienmitteilung: Für die SVP Graubünden ist der Wasserzins nicht verhandelbar

Im Rahmen der vorgeschlagenen Teilrevision des Wasserrechtsgesetzes beabsichtigt der Bundesrat für die Dauer einer Übergangszeit, namentlich von 2020 bis 2022, den Wasserzins von heute Franken 110 auf Franken 80 pro Bruttokilowatt zu senken. Je nach Entwicklung des Strommarktes soll danach das Wasserzinssystem angepasst werden. Die SVP Graubünden ist klar der Ansicht, dass es sich beim Wasserzins weder um eine Subvention noch um eine Steuer handelt, sondern um einen Nutzungspreis für gemeinde- bzw. kantonseigene Ressourcen. Die SVP Graubünden lehnt daher eine Senkung der Wasserzinsen, wie es das vom Bundesrat vorgeschlagene teilrevidierte Wasserrechtsgesetz vorsieht, dezidiert ab. Ebenfalls abzulehnen ist eine einzelfallweise Reduktion der Wasserzinsen für notleidende Unternehmen, wie dies die Regierung und die Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) allenfalls befürworten würden. Die SVP Graubünden verlangt, dass die heutige Wasserzinsregelung solange beibehalten wird, bis ein neues Strommarktmodell in Kraft tritt.

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Senkung des Wasserzinsmaximums von bisher 110 Franken auf 80 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung für die Jahre 2020 bis 2022 würde beim Kanton und den betroffenen Konzessionsgemeinden zu massiven Einnahmenausfälle führen. So würden die Einnahmen von bisher 120 Millionen Franken auf knapp 90 Franken Millionen zurückgehen, also 30 Millionen Franken weniger.

Davon betroffen wären je zur Hälfte der Kanton und die Konzessionsgemeinden. Beim Wasserzins handelt es sich weder um Subventionen, Steuern und auch nicht um Almosen an die Gebirgskantone, sondern um ein Abgeltung für die Nutzung von Ressourcen der Standortkantone und –gemeinden, für welche ein fairer Nutzungspreis zu entrichten ist. Es geht nicht an, dass der Bund diesen Preis gegen den Willen und zum Nachteil der Ressourcenbesitzer diktiert und im Gegenzug die Stromkonzerne indirekt subventioniert. Die SVP Graubünden lehnt daher die Senkung des gegenwärtigen Wasserzinses von Franken 110 auf Franken 80 je Bruttokilowatt klar ab und zwar bis eine neue Strommarktordnung in Kraft tritt; bis dahin ist die bestehende Wasserzinsregelung beizubehalten. Die SVP Graubünden begrüsst demnach die Antwort der Regierung zu Handen des Bundesrates und hofft, dass die Regierung auch in Zukunft den Mut haben wird, diesen Weg weiter zu gehen und dem wachsenden Druck stand zu halten.

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