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Medienmitteilung

Nein zur Teilrevision des Krankenpflegegesetzes

Die SVP Graubünden lehnt die geplante Teilrevision des Krankenpflegegesetzes gemäss Vernehmlassungsentwurf ab. Die Partei sieht darin einen weiteren Abbau der Gemeindeautonomie und den Aufbau eines unnötigen organisatorisch-administrativen Systems, welches als praxisuntauglich bezeichnet werden muss. Es werden mit der Revision auch keine Kosten gespart und die Qualität im Gesundheitswesen wird nicht verbessert.
Die SVP Graubünden weist in ihrer Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen (Krankenpflegegesetz) die Vorlage als Ganzes zurück.

Nach Ansicht der SVP bildet die Revision ein völlig untaugliches Instrument, den kommenden Herausforderungen im Gesundheitswesen zu begegnen. Die vom Kanton erwähnten Synergieeffekte können auch ohne die vorgesehene Revision weiter gefördert und gestärkt werden. Die vorgeschlagene neue Organisationsstruktur erschwert vielmehr diesen Prozess, weil der Kanton die strategische und operative Führung an neu zu bildende Stiftungen übertragen möchte. Diese Stiftungen in den einzelnen Spitalregionen müssten gemäss Revisionsvorlage kantonal einheitlich gebildet werden. Würde man diese Revision akzeptieren, wäre die Kantonalisierung des Gesundheitswesens vollzogen. Die Gemeinden hätten nichts mehr zu sagen, müssten sich aber weiterhin an dessen Finanzierung beteiligen.
Die SVP Graubünden nimmt auch erstaunt zur Kenntnis, dass gemäss Revisionsvorlage Gemeinden, die diesen komplexen und praxisuntauglichen zusätzlichen administrativen Überbau mit den neuen Stiftungen nicht erfüllen, finanziell bestraft werden sollen. Seltsam der Gedanke, dass somit jemand bestraft wird, der die gesetzlichen Aufgaben bzw. den Leistungsauftrag vollständig und auch sehr gut erfüllt. In der Revisionsvorlage wird diese finanzielle Bestrafung bei Nichterfüllung der zentralistischen organisatorischen Vorgaben als «finanzieller Anreiz» umschrieben!
Die Revisionsvorlage kann aus Sicht der SVP weder mit Kosteneinsparungen noch mit Qualitätsverbesserungen für die medizinische Versorgung der Bündner Bevölkerung be-gründet werden. Es gibt keinen Grund, im Kanton Graubünden allen Regionen die gleichen organisatorischen Normen zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben im Gesundheitsbereich vorzuschreiben und somit bewährte Strukturen zu zerstören. Der zentralistische Ansatz widerspricht dem Bündnerischen Verständnis der Gemeindeautonomie. Das heutige System ermöglicht sehr wohl die vielfältigsten Möglichkeiten zu Kooperationen aller Leistungsanbieter.
Aus diesen und weiteren Gründen weist die SVP Graubünden die geplante Revision des Krankenpflegegesetzes vollständig zurück.

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