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SVP Graubünden nimmt Entscheid des Bündner Verwaltungsgerichts zur Kenntnis

 

Die SVP Graubünden nimmt den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Graubünden zum gegenwärtig gültigen Wahlmodus des Majorzwahlverfahrens zur Kenntnis. In einem gewissen Sinne ist die Begründung der Nichtzuständigkeit des Gerichts nachvollziehbar. Dass das Verwaltungsgericht aber beinahe zwei Jahre benötigte um schlussendlich festzustellen, dass es auf die Beschwerde nicht eintrete, ist doch sehr erstaunlich. 

Die SVP-Graubünden ist von der langen Verfahrensdauer direkt betroffen, zumal sie bei den diesjährigen Nationalratswahlen rund ein Drittel aller Wählerstimmen auf sich vereinigen konnte und dadurch die weitaus wählerstärkste Partei in Graubünden ist. Im 120-köpfigen Grossen Rat ist die SVP-Graubünden aufgrund des jetzigen Wahlmodus’, trotz ihrer Wählerstärke, hingegen mit lediglich 9 Mitgliedern vertreten und bildet die weitaus kleinste Fraktion. Die SVP-Graubünden tritt ganz klar dafür ein, dass auch im Bündner Grossen Rat sich der Wählerwille wiederspiegelt. Darüber, wie es nun in diesem Beschwerdeverfahren weiter geht, das heisst ob ein Weiterzug ans Bundesgericht erfolgt, haben die Beschwerdeführer zu befinden. Im Sinne eines politisch dem Wählerwillen entsprechenden Bündner Parlaments wäre ein Weiterzug zu wünschen.

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